Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-07867
Grunddaten
- Betreff:
-
Sondervermögen Pensionsfonds; Haushaltsvollzug 2017 Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 117 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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12.04.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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24.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ergebnishaushalt
Gesamtergebnisrechnung des Pensionsfonds der Stadt Braunschweig
Zeile 19Sonstige ordentliche Aufwendungen
Sachkonto441110 Sonstige Personalaufwendungen
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Für das o. g. Sachkonto wird ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 495.051,71 EUR beantragt.
Haushaltsansatz 2017300.000,00 EUR
überplanmäßig beantragt495.051,71 EUR
(neu) zur Verfügung stehende Mittel795.051,71 EUR
Nach § 3 Abs. 3 der "Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" sind Abfindungszahlungen für erworbene Versorgungsanwartschaften aus dem Gesetz zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag vom 9. September 2010 (Nds. GVBL. S. 318) von der Stadt als abgebender und zahlungspflichtiger Dienstherr bei einem Dienstherrenwechsel dem Sondervermögen zu entnehmen, sofern für die wechselnden Beamtinnen und Beamten Zuführungen in das Sondervermögen geleistet wurden. Die Stadt hat im Haushaltsjahr 2017 für 16 derartige Personalfälle insgesamt 795.051,71 EUR an Abfindungszahlungen leisten müssen. Der den Haushaltsansatz übersteigende Anteil ist dem Pensionsfonds überplanmäßig zu entnehmen und dem Kernhaushalt zuzuführen.
Die Anzahl der Dienstherrenwechsel sowie die Höhe der damit verbundenen Abfindungsleistungen (zwischen 1.534,80 EUR und 136.783,63 EUR) waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht vorhersehbar.
Deckung
Art der Deckung | Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Mehrerträge | 359130 | Versorgungslastenteilung | 439.023,32 € |
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| Liquide Mittel | 56.028,39 € |
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 der überplanmäßigen Zuführung der Mehrerträge bei den Abfindungsleistungen nach dem Versorgungslastenteilungs‑Staatsvertrag in Höhe von 439.023,32 € in das Sondervermögen zugestimmt (18-07180).
