Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07867

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 117 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Ergebnishaushalt

 

Gesamtergebnisrechnung des Pensionsfonds der Stadt Braunschweig

Zeile 19Sonstige ordentliche Aufwendungen

Sachkonto441110 Sonstige Personalaufwendungen

_________________________________________________________________________

 

Für das o. g. Sachkonto wird ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 495.051,71 EUR beantragt.

 

Haushaltsansatz 2017300.000,00 EUR

überplanmäßig beantragt495.051,71 EUR

(neu) zur Verfügung stehende Mittel795.051,71 EUR

 

Nach § 3 Abs. 3 der "Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" sind Abfindungszahlungen für erworbene Versorgungsanwartschaften aus dem Gesetz zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag vom 9. September 2010 (Nds. GVBL. S. 318) von der Stadt als abgebender und zahlungspflichtiger Dienstherr bei einem Dienstherrenwechsel dem Sondervermögen zu entnehmen, sofern für die wechselnden Beamtinnen und Beamten Zuführungen in das Sondervermögen geleistet wurden. Die Stadt hat im Haushaltsjahr 2017 für 16 derartige Personalfälle insgesamt 795.051,71 EUR an Abfindungszahlungen leisten müssen. Der den Haushaltsansatz übersteigende Anteil ist dem Pensionsfonds überplanmäßig zu entnehmen und dem Kernhaushalt zuzuführen.

 

Die Anzahl der Dienstherrenwechsel sowie die Höhe der damit verbundenen Abfindungsleistungen (zwischen 1.534,80 EUR und 136.783,63 EUR) waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht vorhersehbar.

 

Deckung

 

Art der Deckung

Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Mehrerträge

359130

Versorgungslastenteilung

439.023,32 €

 

 

Liquide Mittel

  56.028,39 €

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 der überplanmäßigen Zuführung der Mehrerträge bei den Abfindungsleistungen nach dem VersorgungslastenteilungsStaatsvertrag in Höhe von 439.023,32 € in das Sondervermögen zugestimmt (18-07180).


 

 

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