Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 18-07711
Grunddaten
- Betreff:
-
Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt / Scherf, Gunnar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Vorberatung
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04.04.2018
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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12.04.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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24.04.2018
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Beschlussvorschlag
Das Jugendamt der Stadt Braunschweig überprüft im Rahmen der Inobhutnahme ausländischer Personen gem. § 42 a SGB VIII die Minderjährigkeit über die „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ hinaus durch medizinische Verfahren immer dann, wenn keine gültigen Ausweispapiere vorliegen und es sich bei diesen nicht zweifelsfrei um Kinder (unter 15 Jahre) im Sinne von § 7 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII handelt. Bei Verweigerung der laut §42f SGB VIII notwendigen Zustimmung des Betroffenen wird von dessen Volljährigkeit ausgegangen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausländer, die angeblich minderjährig, tatsächlich aber volljährig sind, verursachen hohe Kosten und gefährden Kinder und Jugendliche in Deutschland.
Die Fälle der ermordeten Maria in Freiburg und Mia in Kandel haben gezeigt, welche schrecklichen Folgen es haben kann, wenn kriminelle erwachsene Asylbewerber aufgrund einer vorgetäuschten und nicht medizinisch überprüften Minderjährigkeit im Land verbleiben dürfen.
Nicht zuletzt kann eine fälschliche Einstufung als minderjährig dazu führen, dass erwachsene Männer gemeinsam mit 15- oder 16-jährigen Mädchen und Jungen die Schule besuchen. Dies ist aus Sicht des Jugendschutzes höchst bedenklich und sollte vermieden werden.
Das Jugendamt ist für die Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern zuständig.
Wenn keine gültigen Ausweispapiere vorliegen (bei 85% der UMA in Braunschweig) erfolgt die Altersfeststellung in Braunschweig bisher immer nur durch die „qualifizierte Inaugenscheinnahme“.
Auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen hat das Jugendamt in Zweifelsfällen eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen (§42f SGB VIII).
In Braunschweig traten laut Aussage der Verwaltung bei 25% der UMA Zweifel an den Altersangaben auf und wurde bei 25% das Alter aufgrund der „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ höher angesetzt als angegeben.
Dieses Verfahren ist nicht rechtmäßig, da §42f SGB VIII im Zweifel eine medizinische Altersbestimmung rechtlich vorschreibt.
Weiter zeigen die Fälle in Kandel und Freiburg, dass bei der „qualifizierten Inaugenscheinnahme“ mit sehr viel "Nachsicht" agiert wird.
Durch konkrete, transparente und unabhängige Kriterien, ab wann es sich um Zweifelsfälle handelt, wird das Jugendamt entlastet und die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet.
