Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 18-07891
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Par. 17: Audioaufzeichnungen von Stadtbezirksratssitzungen ermöglichen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P2 im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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24.04.2018
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Beschlussvorschlag
Unter Par. 17 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig wird in Abs. (7) der 3. Satz "Für die Sitzungen der Stadtbezirksräte findet § 17 keine Anwendung." gestrichen.
ALT:
(7)
Für die Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Ausschüsse des Rates sind die Regelungen dieser Vorschrift hinsichtlich der Tonaufzeichnungen entsprechend anzuwenden. Die Absätze 4 und 6 gelten wegen der Nichtöffentlichkeit des Verwaltungsausschusses nicht für dessen Sitzungen. Für die Sitzungen der Stadtbezirksräte findet § 17 keine Anwendung.
NEU
(7)
Für die Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Ausschüsse des Rates* sowie der Sitzungen der Stadtbezirksräte* sind die Regelungen dieser Vorschrift hinsichtlich der Tonaufzeichnungen entsprechend anzuwenden. Die Absätze 4 und 6 gelten wegen der Nichtöffentlichkeit des Verwaltungsausschusses nicht für dessen Sitzungen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bisher können Interessierte in den Stadtbezirken die vergangenen Stadtbezirksratssitzungen nicht nachhören. Dies soll dieser Satzungsänderungsantrag zur Hauptsatzung ändern. Er gibt den Stadtbezirksräten die Möglichkeit ihre Sitzungen aufzuzeichnen - sofern sie dies möchten.
Den Stadtbezirksräten wird damit die Option eröffnet Transparenz und verbesserte Nachvollziehbarkeit mit der Veröffentlichung auf der Webseite der Stadt Braunschweig herzustellen. Somit könnten dann auch diejenigen die Sitzung nachhören, denen es nicht möglich ist, an den Sitzungsabenden vor Ort zu sein. Solange allerdings der 3. Satz in Par. 17 (7) dort steht ist dies nicht machbar.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
