Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-07371
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrauenspersonen für den Ausschuss beim Amtsgericht zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0120 Stadtentwicklung und Statistik (Wahlen)
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 0120 Stadtentwicklung und Statistik; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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24.04.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Für den Ausschuss beim Amtsgericht Braunschweig zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen werden die folgenden sechs Vertrauenspersonen gewählt:
Ratsherr Thorsten Köster, Herr Henrik Grotjahn,
Ratsfrau Annette Johannes, Ratsfrau Nicole Palm,
Ratsfrau Beate Gries,
Ratsherr Stefan Wirtz.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt wird in seiner Sitzung am 12. Juni 2018 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen an Amts- und Landgericht für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 aufstellen.
Die eigentliche Wahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgt durch einen Ausschuss beim Amtsgericht bis spätestens zum 15. Oktober 2018. Dieser Ausschuss besteht gemäß § 40 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) i. V. m. dem Beschluss der Landesregierung vom 13. Juli 2004 (Nds. MBl. S. 498) aus
dem zuständigen Richter am Amtsgericht als Vorsitzenden,
dem Hauptverwaltungsbeamten oder einer von ihm benannten Vertretung und
sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzer.
Als zuständige oberste Landesbehörde gemäß § 40 Abs. 3 Satz 3 GVG hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport mit Schreiben vom 25. September 2017 bestimmt, dass von der Stadt Braunschweig sechs der sieben Vertrauenspersonen zu wählen sind. Eine weitere Vertrauensperson wird vom Landkreis Peine gewählt.
Die Verteilung der Vorschlagsrechte erfolgte analog zur Besetzung der Ausschüsse des Rates. Entsprechend steht das Vorschlagsrecht den Fraktionen CDU und SPD (je 2 Personen) sowie GRÜNE und AfD (je 1 Person) zu. Die sechs Vertrauenspersonen müssen nicht Mitglieder des Rates sein. Sie werden aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks vom Rat der Stadt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt (§ 40 Abs. 3 Satz 1 GVG).
Die gewählten Vertrauenspersonen sind dem zuständigen Richter beim Amtsgericht bis zum 1. Juli 2018 mitzuteilen.
