Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 18-07915

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Es wird im Bereich der Stegmannstraße eine Fahrbahnmarkierung aufgebracht, die deutlich macht, dass hier ein Parkverbot besteht.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stegmannstraße ist eine recht schmale Straße. Richtung Riekestraße parken die Autos auf der rechten Seite. Leider ist es häufig so, dass die parkenden Autos bis zur Einmündung Riekestraße stehen. Dies hat zur Folge, dass Fahrzeuge, die aus der Stegmannstraße kommend in die Riekestraße abbiegen wollen (und hier Vorfahrt gewähren müssen), nicht hinter den Autos rechts an den Straßenrand fahren können sondern am linken Fahrbahnrand stehen bleiben müssen. Will nun ein Auto von der Riekestraße in die Stegmannstraße einbiegen, kommt es zu einer Gefahrensituation, dadurch, dass sich zwei Fahrzeuge gegenüberstehen. Durch das Anbringen einer Fahrbahnmarkierung, die auf das, an dieser Stelle bestehende Parkverbot hinweist, könnten solche Situationen vermieden werden.
(Lt. §12 StVO ist das Parken 5 Meter vor und nach Kreuzungen und Einmündungen nicht zulässig)

 

gez.

 

Sabine Bartsch
 

 

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