Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-06801-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sind Hecken- und Gehölzpflanzungen in der Landschaft möglich?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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19.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion (18-06801) vom 24.01.18 wird wie folgt Stellung genommen:
Die Anreicherung der Landschaft mit Gehölzen ist aus vielfältigen Gründen - wie Naturschutz; Naherholung/Landschaftsbild; Wind-Erosionsschutz etc. – erstrebenswert.
Für die Anlage neuer Strukturen - seien es Einzelbäume, Hecken, Feldgehölze o. ä. m. - bedarf es vor allem der Flächenverfügbarkeit, einer Finanzierungsquelle für das Material und für die Ausführung der Pflanzung, der Ressourcen für die Pflege sowie nicht zuletzt der Akzeptanz und Wertschätzung vor Ort.
Dies ist in der Vergangenheit in der Gemarkung Timmerlah insbesondere im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens „Gleidingen/Timmerlah“ gelungen, das in den 1990er-Jahren vom damaligen Amt für Agrarstruktur in enger Kooperation mit der Landwirtschaft und der Verwaltung durchgeführt worden ist. Allein hierdurch konnten etwa 4,5 km Hecken auf Timmerlaher bzw. direkt angrenzendem Gleidinger Gebiet angelegt werden. Zu nennen sind hier des Weiteren die Hecken um den neuen Sportplatz und die Ortsrandanpflanzung, vor allem auf der Ostseite von Timmerlah.
Auf dem Gemarkungsgebiet Timmerlah sind allerdings so gut wie alle städtischen Flächen außerhalb der Ortslage inzwischen für diesen Zweck hergerichtet.
Die Anlage weiterer Hecken o. ä. bedarf daher als Grundvoraussetzung der Bereitschaft Privater, Flächen zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung von Pflanzmaßnahmen könnte über verschiedene Wege erfolgen wie z. B. als sogenannte „Kompensationsmaßnahme“ im Zuge von Bauvorhaben oder als Zuschuss aus dem „Ökotopf.“
Für die Situation auf dem Gebiet des Bezirksrates 222 gilt das Vorgenannte analog. Positiv sind aus der Vergangenheit u. a. die erfolgreiche Umgestaltung der Fuhsekanal-Niederung sowie die Anlage einzelner Hecken (ca. 500 m) südlich der Ortslage Stiddien zu nennen.
Gerade in der Landschaftsachse Timmerlah-Stiddien-Broitzem-Geitelde gibt es jedoch noch Bedarf an derartigen Landschaftsstrukturen.
Dies würde auch die Umsetzung des ‚Biotopverbund-Konzeptes‘ des Landschaftsrahmenplanes befördern, welches den Timmerlaher Busch, den Forst Stiddien und das Geitelder Holz als Kernflächen mit zumindest lokaler Bedeutung für den Biotopverbund einstuft.
