Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-07699

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Sitzung vom 13. Februar 2018 war mündlich angefragt worden, ob das Verbot des Lagerns im Bereich der Rathaus-Arkaden auch ein Alkoholverbot umfasse und warum dennoch dort während des Karnevalsumzuges Alkohol verkauft werden dürfe.

 

Das mit Allgemeinverfügung vom 28. September 2016 angeordnete Verbot des Lagerns im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden beinhaltet kein Verbot des Alkoholkonsums in diesem Bereich. Auf die Stellungnahme vom 10883/15 vom 18. Februar 2015 nehme ich Bezug. 

 

Für ein Alkoholverkaufsverbot, das gesondert angeordnet werden müsste, gibt es keine Rechtsgrundlage, so das auch dieses nicht angeordnet werden konnte.

 

Die Allgemeinverfügung ist als Anlage beigefügt. 
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise