Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-07898
Grunddaten
- Betreff:
-
Siedlungsbereich Lindenberg und Rautheim - Abgrenzung funktional tragfähiger Gebietseinheiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0120 Stadtentwicklung und Statistik
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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10.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In einem kleinen Kreis der Rautheimer und Lindenberger Bevölkerung gibt es Unstimmigkeiten darüber, welche Teile der neuen Siedlungserweiterungsgebiete zu welchem der Ortsteile des Stadtbezirks 213 gehören. Zu der Frage der sachgerechten Zuordnung der neuen Siedlungsbereiche teilt die Verwaltung folgendes mit:
Über die historisch gewachsene Gemeinde Rautheim (erste urkundliche Erwähnung 1031), die Entstehung der Siedlung Lindenberg und die weitere Siedlungsentwicklung in der jüngeren Historie ist folgendes bekannt:
„Am 1. April 1934 wurden 130 ha mit 68 Einwohnern von Rautheim nach Braunschweig eingemeindet, am 15. März 1936 weitere 21,7 ha“ (aus: Der Landkreis Braunschweig, Teil 2, 1965, Seite 90).
„Durch die Bekanntmachung des Braunschweigischen Ministers des Innern vom 2. März 1936 sind mit Wirkung vom 15. März 1936 Teilflächen der Gemeinde Rautheim (Kasernengelände), insgesamt 21,69 ha, in das Gebiet der Stadt Braunschweig eingegliedert worden“ (Verwaltungsbericht 1935, Seite 7, Seite 3).
Mit den 130 ha ist der Bereich westlich des Mönchewegs gemeint, wo dann im Süden die Südstadt, im Norden die Siedlung Lindenberg entstanden ist. Bei den 21,7 ha handelt es sich um das alte HdL-Gelände an der Rautheimer Straße. Mit der in den 30er Jahren vorgenommenen Eingemeindung dieser Rautheimer Flächen in das Stadtgebiet wurde auch die Grenze der Gemarkung Altewiek entsprechend nach Südosten ausgedehnt und die Gemarkung Rautheim bis zur neuen Stadtgebietsgrenze von 1936 zurückgenommen (siehe Karte 1 „Erweiterungen des Stadtgebiets 1913 bis 2013“). Der Bereich östlich des Mönchewegs und östlich des alten HdL-Geländes an der Rautheimer Straße war somit seit 1934 bzw. seit 1936 bis zur Gebietsreform in 1974 Gebiet der bis dahin selbständigen Gemeinde Rautheim.
Erst mit der Gebietsreform 1974 ist die ehemalige Gemeinde Rautheim in der Stadt Braunschweig aufgegangen. Zu den Ortsratswahlen 1974 und 1976 wurden nicht nur in Rautheim, sondern in allen übrigen elf eingemeindeten Gemeinden, wie z. B. Rüningen, Stöckheim, Mascherode, Wenden, Broitzem etc. Ortsratswahlen durchgeführt. Im Zuge der Einrichtung von Stadtbezirksräten ist 1981 zunächst der Stadtbezirk 211 „Südstadt-Rautheim“ (inkl. Lindenberg) gebildet worden, der in 2001 mit dem StBez 213 „Mascherode“ zum jetzigen StBez 213 „Südstadt-Rautheim-Mascherode“ fusionierte (siehe Karte 2 „Stadtbezirk 213, Statistische Bezirke – Ist-Zustand 2017“).
Siedlungsgebietserweiterungen der jüngsten Zeit
Mit der Besiedelung der beiden früheren Kasernengelände sind auch Festlegungen zu dauerhaft tragfähigen Einzugsbereichen für Infrastruktureinrichtungen (Kita, Schule etc.) verbunden.
Von der Verwaltung wird es als zweckmäßig erachtet, das Wohngebiet Roselies dem Siedlungsschwerpunkt Lindenberg und das nordöstlich der Achse Braunschweiger Straße gelegene Gewerbe- und Wohngebiet dem Siedlungsschwerpunkt Rautheim zuzuordnen (siehe Karte 3 „… Abgrenzung funktional tragfähiger Gebietseinheiten, März 2018“).
Der oben erläuterten Zuordnung folgend werden links und rechts der Braunschweiger Straße zwei verschiedene Ortsteile liegen. Die Benennung eines Ortsteilnamens auf den dort stehenden Ortstafeln ist somit nicht möglich. Die Ortstafel mit der kritisierten Beschriftung „Lindenberg“ an der Braunschweiger Straße ist daher entbehrlich und wird ersatzlos entfernt. Die geschlossene Ortslage erstreckt sich im Ergebnis unverändert auf den gesamten Bereich Lindenberg und Rautheim. Auf die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h wird durch ergänzende Beschilderung hingewiesen. Hiermit sind zugleich die Anfrage 18-07192 und der Antrag 18-07196 beantwortet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,5 MB
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2
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öffentlich
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1,5 MB
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3
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öffentlich
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1,5 MB
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