Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-07853-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

Zu 1:

Wie bei allen Baumaßnahmen für die Berufsfeuerwehr Braunschweig und die Freiwillige Feuerwehr Braunschweig werden die verantwortlichen Stellen des Fachbereiches 37 Feuerwehr als Nutzervertreter vollumfänglich in die Planungen eingebunden.

 

 

Zu 2.:

Die Fläche für den Neubau des Feuerwehrhauses in Timmerlah ist im rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SB-Markt Timmerlah", TI 30, festgesetzt. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zweimal beteiligt. Ebenso wurden die Gremien einschließlich des Stadtbezirksrates beteiligt.

 

 

Zu 3.:

Die konkreten Planungen zum Neubau des Feuerwehrhauses in Timmerlah beginnen mit der offiziellen Freigabe des Haushaltes 2018. Erst wenn die Planungen soweit fortgeschritten sind, dass eine belastbare Terminschiene für das Projekt aufgestellt werden kann, können konkrete Termine zur Bauausführung verbindlich benannt werden.

 

 

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