Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-07807-01
Grunddaten
- Betreff:
-
PAK-Erlass: Flächenrecycling Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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11.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der P2-Faktion vom 26.03.2018 (18-07807) wird wie folgt Stellung genommen:
Flächenrecycling erfolgt in Braunschweig in der Regel unter Einbindung von Investoren im Rahmen der Umnutzung von vorgenutzten, brachliegenden oder mindergenutzten Flächen. In der Regel schafft die Stadt Braunschweig mit der Erstellung entsprechender Bebauungspläne lediglich das Angebot, für eine, den heutigen Anforderungen entsprechende, neue urbane Nutzung.
In diesem Zuge sind die Bodenverhältnisse aufzuklären, weil der Bebauungsplan eine sogenannte Verlässlichkeitsgrundlage für die späteren Investoren darstellt und weil geprüft und abgewogen werden muss, ob der Baugrund für die geplante Nutzung geeignet ist. Die hierfür notwendigen Untersuchungen werden in aller Regel nicht von den Investoren, sondern von der Stadt durchgeführt. In diese Aufgabe ist praktisch die Untere Bodenschutzbehörde (UBB) eingebunden.
Die originäre Aufgabe der Unteren Bodenschutzbehörde besteht hingegen im Führen des Altlastenverzeichnisses der Stadt Braunschweig, also eines Verzeichnisses der altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten, das insbesondere Informationen über Lage und Zustand der Flächen, Art und Maß von Beeinträchtigungen enthält. Die Prüfung der Altlastenverdachtsflächen und die Gefahrenabwehr komplettieren das Aufgabenspektrum der UBB; das Flächenrecycling hingegen gehört nicht zu ihren originären Aufgaben.
Im Gegensatz zum gesetzlichen Altlastenverzeichnis existiert kein Kataster über die zum Flächenrecycling anstehenden Flächen oder über die Flächen, auf denen bereits ein Flächenrecycling stattgefunden hat. Die Fragen können daher nicht abschließend oder in einer Kartendarstellung, sondern nur beispielhaft beantwortet werden.
Zu Frage 1:
Flächenrecyclingmaßnahmen finden beispielsweise derzeit im Bereich der Nordstadt, auf dem BZ-Gelände, Im Holzmoor, auf dem ehemaligen Praktiker-Gelände und im Bereich der Dibbesdorfer Straße statt. Prägend für die genannten Fälle ist, dass nicht der Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen auf den Grundstücken oder in speziellen Anlagen – das entspricht sinngemäß der Definition eines Altstandortes – sondern die schlichte unspezifische Belastung durch aufgefüllte Böden, Bauschutt oder Aschen zu einer Überschreitung der neuen Prüfwerte geführt hat.
Durch die nach wie vor nicht abgedeckte Nachfrage nach Wohnbauland werden auch künftig Brachflächen und mindergenutzte Flächen für neue Bebauungspläne in den Fokus genommen; das gesamte Bahnhofsumfeld, zu dem bereits der Johannes-Göderitz-Preis 2014 für einen studentischen Wettbewerb ausgelobt wurde, ist ein solches „Zukunftsgebiet“.
Zu Frage 2:
Eine konkrete Zahl lässt sich aus den zuvor genannten Gründen nicht benennen. Entscheidend ist vielmehr, dass nicht die altlastenverdächtige Nutzung zur Prüfwertüberschreitung führt.
Zu Frage 3:
Die neuen Prüfwerte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) beziehen sich nur auf den Gefährdungspfad „Boden/Mensch“ durch einen andauernden Direktkontakt; hier wird z. B. als Szenario für Kinderspielflächen ein 240 Tage im Jahr auf offenem Boden spielendes Kind angenommen. Solche Szenarien treffen auf die Ausgleichs- und Kompensationsflächen nicht zu.
