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ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-07757

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Vorbemerkungen

 

Der vorliegende Bericht „Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz gibt Auskunft über die Tätigkeiten der Abteilungen 51.1, ASD - Allgemeine Erziehungshilfe und 51.2, Jugendhilfe und Inobhutnahmedienste.

 

Bis 2016 oblag es der Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut zu nehmen, die Möglichkeiten der Familienzusammenführung zu prüfen und das Verteilverfahren bei einer vorläufigen Inobhutnahme einzuleiten und durchzuführen. Nach einer organisatorischen Umstrukturierung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie werden diese Aufgaben nun durch die Abteilung Jugendhilfe und Inobhutnahmedienste wahrgenommen. Das Aufgabenspektrum der Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe umfasst jetzt den Bereich der Frühen Hilfen, fünf ASD-Teams, den Pflegekinderdienst und die Eingliederungshilfe.

 

Beide Abteilungen sichern als soziale Basisdienste die kommunale jugendhilfliche Versorgung.

 

Im vorliegenden Bericht finden bundesweite Entwicklungen anhand der Datenlage des „Monitors Hilfen zur Erziehung“[1] des Jahres 2016 Berücksichtigung und es wird ein Vergleich zu den Ergebnissen aus dem Interkommunalen Vergleichsring mittlerer Großstädte zum Bereich Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Schutzmaßnahmen für das Jahr 2016 gezogen. Ergänzt wird dies durch die aktuellen Braunschweiger Fallzahlen des Jahres 2017.

 

  1. Gesellschaftliche Situation

 

„Hilfen zur Erziehung gehören zum Kern des Leistungsspektrums der Kinder- und Jugendhilfe. Schon längst sind sie keine bloße Notleistung oder Krisenintervention mehr für schicksalhafte Einzelfälle. Vielmehr stellen sie mittlerweile einen unverzichtbaren Baustein unseres Sozialleistungssystems dar: Sie kompensieren soziale Ungleichheit, erhöhen Teilhabechancen, aktivieren Bildungspotenziale und vor allem schützen sie Kinder und Jugendliche wirksam vor Gefährdungen.

 

Der Anspruch auf Hilfen zur Erziehung als eine umfassende Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche ist ebenso komplex wie vielschichtig“ (Kleindieck 2016).[2]

Die gesamtgesellschaftliche Situation für Kinder, Jugendliche und Familien wird geprägt durch hohe Leistungsanforderungen und den Veränderungen des Systems Familie. Sozial-gesellschaftlicher Wandel drückt sich in einer fortschreitenden Individualisierung der Lebensverläufe sowie in einer Pluralisierung von Lebensformen aus. Alternative Familienformen (Eineltern, Patchwork- und Fortsetzungsfamilien), Demokratisierung im Eltern-Kind-Verhältnis (innerfamiliäre Aushandlungsprozesse anstelle von autoritären Erziehungshaltungen), Verlängerung der Jugendphasen und eine älterwerdende Gesellschaft wirken auf das Handlungsfeld des ASDs. Hierzu kommen steigende Armutsrisiken und eine Verfestigung von Armutsprozessen mit einem besonderen Risiko für Haushalte mit mehreren Kindern, Alleinerziehende und Menschen mit Migrationshintergrund. Auch alleinlebende Erwachsene und Erwerbstätige sind oftmals noch auf Transferleistungen angewiesen.[3] Eine Zunahme von Adressaten mit multifaktoriellen Belastungen ist gesamtgesellschaftlich zu verzeichnen (psychisch kranke Eltern, Suchterkrankungen etc.).

 

Die gemeinschaftliche Sensibilisierung für das Thema Kinderschutz (KICK 2005 und ergänzend 2012 durch das BKiSchG[4]) drücken sich in Meldungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen von Einrichtungen, Institutionen und besorgten Bürgern aus und führen auch in Braunschweig zu einem Anstieg der Anfragen an den ASD in seiner Wächterfunktion.

 

Der 2017 erschienene aktuelle 15. Kinder- und Jugendhilfebericht beschreibt zusätzlich als zentrale Aufgabe sozialer Dienste, jungen Menschen in prekären Lebenskonstellationen zu gleichberechtigten Chancen zu verhelfen. Hierbei sind die „Kernherausforderungen im Jugendalter in den Qualifizierungs-, Selbstpositionierungs- und Verselbstständigungs-prozessen zu gestalten und zu bewältigen“.[5] Hilfe zur Erziehung leistet dementsprechend einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung innerfamiliärer Folgen gesellschaftlicher Wandlungsprozesse.

 

  1. Strategisch-fachliche Steuerungsüberlegungen

 

Vor dem Hintergrund bundesweit stetig anwachsender Hilfebedarfe, die sich auch in Braunschweig auswirken, wurden auch im Verlauf der letzten zwei Jahre Steuerungsbemühungen unternommen. Hierbei wurde der Fokus auf eine fachliche prozessbezogene Steuerung unter Berücksichtigung der Sicherung des Kindeswohls gelegt. Die sozialpädagogische Forschungslage verweist in diesem Zusammenhang wirkungsbezogen sehr deutlich auf eine ausreichende Personalausstattung im ASD. Fehlende Personalressourcen führen zu einem sog. „Bugwelleneffekt“[6] und einer zusätzlichen Kosten- und Fallsteigerung.

 

Beide Abteilungen führen daher anknüpfend an die in den Jahren 2012/2013 durchgeführte Organisationsberatung durch das Institut IN/S/O[7] jährlich eine Personalbedarfsbemessung durch. In beiden Arbeitsbereichen wurden die Kernprozesse analysiert und Qualitätsstandards in Form von Teilprozessbeschreibungen definiert.

 

Sichergestellt wird anhand dieser Methode der Personalbedarfsbemessung eine Definition der Anzahl von benötigten Personalstellen basierend auf dem Auftragsvolumen des Vorjahres. Ein Organisationsverschulden der Kommune im Kinderschutz lässt sich so minimieren und es erfolgt eine Qualitätssicherung durch die verbindlich festgelegten und dokumentierten Qualitätsstandards.

 

 

 

  1. Entwicklung der Hilfen zur Erziehung

 

3.1  Fallzahlenentwicklung

 

In den Hilfen zur Erziehung im Jahr 2016 ist, wie bereits in den Vorjahren, insgesamt auch ein moderater Anstieg (7,7 % bezogen auf alle Hilfeformen) zu verzeichnen. Das Niveau der ambulanten Hilfen zur Erziehung konnte 2016 im Vergleich zu den Jahren 2014/2015 leicht gesenkt werden, stieg jedoch im Jahr 2017 wieder an. Insbesondere eine Vielzahl hilfebedürftiger neuer Einzelfälle mussten aufgrund des individuellen Rechtsanspruchs auf Hilfe zur Erziehung nach Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen positiv beschieden werden.

 

Verwiesen wird hierbei nochmals auf die multiplen Problemlagen von Familien, mit denen Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeiter konfrontiert werden und passgenaue Hilfen erfordern. Hierbei wird aus professioneller Sicht und kritischer Abwägung die Hilfe zur Erziehung gewährt, die zeitlich, individuell, fachlich angemessen, notwendig und ausreichend erscheint. Oftmals kann auch eine (vorläufige) Trennung auf Zeit in einer aktuell hochstrittigen Situation unumgänglich sein.

 

Trotz der gestiegenen Einzelfallhilfen liegt die Stadt Braunschweig innerhalb des Vergleichsrings Jugendhilfe der mittleren Großstädte noch klar unterhalb des Durchschnittswertes von 411 Hilfen.

 

Abb.: Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung 2016[8]

 

 

Die beschriebene Fallsteigerung in den Jahren 2012-2016 mit 31 liegt ebenfalls im unterdurchschnittlichen Bereich im Vergleich zum IKO-Vergleichsring (durchschnittliche Fallsteigerung innerhalb der beteiligten 12 Kommunen von 48).

 

Abb.: Gesamtinanspruchnahme im Vergleich 2012-2016 (IKO-Vergleichsring)

 

Mit einer Inanspruchnahmequote von 363 Hilfen zur Erziehung liegt die Stadt Braunschweig unter dem Durchschnittswert von 411 Inanspruchnahmepunkten im interkommunalen Vergleich. Gegenüber dem Vorjahr ist die Inanspruchnahmequote allerdings angestiegen.

 

Betrachtet man mit Hilfe des „Monitors Hilfen zur Erziehung 2016“ die Personengruppen, die Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen genauer, lassen sich signifikante Häufungen bei Familienstatus, Alter der Kinder, Hilfegründe, Hilfedauer, Beendigungsgründe und Anschlusshilfen bundesweit aufzeigen:

 

Familien, die eine Heimerziehung, aber auch andere Leistungen der Hilfen zur Erziehung erhalten, sind häufig alleinerziehende Familien (2014 bei 47 % der Neufälle von Erziehungsbeistandschaften und bei 44 % der stationären Hilfen). Das durchschnittliche Alter der Kinder in einer Familie mit einer Erziehungsbeistandschaft beträgt 14 Jahre, überwiegend sind Jungen betroffen (z. B. 2014 bei stationären Hilfen in einer Einrichtung bundesweit 3.781 junge Menschen).

 

Bei den Gründen für die Gewährung einer erzieherischen Hilfe wurde in den letzten Jahren eine Verschiebung in der Zusammensetzung der jungen Menschen in der stationären Unterbringung erkennbar. Wurden Unterbringungen im Rahmen von Heimerziehung bis 2014 hauptsächlich aufgrund einer „eingeschränkten Erziehungskompetenz der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten“ (36 %), „Auffälligkeiten im sozialen Verhalten“ (25 %) und „schulischen Problemen“ (16 %) gewährt, wird in den Folgejahren mit einem Anteil von 20 % erstmalig die „Unversorgtheit“ junger Menschen als Hauptgrund genannt. Bis 2016 hat sich dieser Hilfegrund noch einmal erheblich erhöht: Bei mittlerweile fast jedem zweiten jungen Menschen ist dies der Hauptgrund für die Gewährung einer Heimerziehung (Vgl. AKJstat 2016). Ursächlich hierfür wird die Zunahme der Fallzahlen zur Versorgung unbegleiteter, minderjähriger Ausländer angenommen.

 

Auch Braunschweig wurde im Jahr 2016 von 260 jungen Menschen dieser Personengruppe erreicht (237 männliche und 23 weibliche junge Geflüchtete). Als Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachabteilung erfolgte eine individuelle Perspektivklärung. Bei allen Geflüchteten wurde eine qualifizierte Inaugenscheinnahme durchgeführt und älter eingeschätzte Geflüchtete wurden von einer Inobhutnahme ausgeschlossen. Ein geringer Anteil von 27 jungen Menschen verblieb aufgrund vorliegender Verteilhindernisse gem. § 42b SGB VIII[9] letztendlich in Braunschweig und wurde mit einer stationären Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung versorgt. Sobald nachgewiesen wurde, dass ein junger Mensch aufgrund des Alters nicht im Sinne des SGB VIII anspruchsberechtigt war, erfolgte umgehend die Beendigung der Jugendhilfe.

 

Entsprechend dem Bundestrend erreichten Braunschweig 2017 nur noch 133 junge Menschen (davon 122 männlich und 11 weiblich). Nach der Perspektivklärung verblieben in der Kommune die geringe Anzahl von 14 unbegleiteten Minderjährigen aufgrund vorliegender Verteilhindernisse.

 

Zielrichtung aller Hilfen ist die Erlangung eines angemessenen Sprachniveaus, um einen Schulabschluss zu erwerben, eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen. Weiterführende Erziehungshilfen sollen den Integrationsprozess bis zum Beginn einer Ausbildung und der Verselbstständigung in eigenem Wohnraum mit Volljährigkeit unterstützen.

 

Die Dauer einer Hilfe zur Erziehung lag 2014 durchschnittlich bundesweit bei 12 Monaten. Knapp 26 % einer Leistung wurde abweichend vom Hilfeplan beendet, weil „Ziele nicht erreicht werden konnten“ oder die „Art der Hilfe ungeeignet“ war. Positiv zu werten ist, dass bei ca. 75 % der jungen Menschen nach Beendigung einer Hilfe zur Erziehung der Aufenthalt weiterhin bei den Eltern bzw. bei einem Elternteil ist. Das erklärte Ziel der Jugendhilfe die elterliche Erziehungskompetenz zu stärken und familiäres Zusammenleben zu fördern, konnte damit überwiegend erreicht werden. Nur für eine Minderheit von aber immerhin rund 15 % erfolgt ein Wechsel des Lebensmittelpunktes in ein „Heim oder eine betreute Wohnform (Vgl. AKJstat).

 

3.2  Ambulante Hilfen zur Erziehung

 

Fälle ambulanter Formen der Hilfen zur Erziehung bezogen auf das gesamte ambulante Angebotsspektrum betrachtet, erreichten 2016 ein niedrigeres Niveau im Vergleich zu den Jahren 2014/2015 (-14 Fälle).

 

Der moderate Anstieg der Sozialpädagogischen Familienhilfen (+12 Fälle in 2015/2016) entspricht dem Bemühen der Fachkräfte, möglichst frühzeitig Familiensysteme zu unterstützen und zu stabilisieren. Hiermit soll ein kindeswohlorientiertes Zusammenleben innerhalb der Familie ermöglicht werden, indem Eltern in ihren Versorgungs- und Erziehungskompetenzen Unterstützung und Beratung erhalten.

 

Auch die Aufwärtsbewegung bei der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung liegt wie bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe im Trend der bundesweiten Entwicklungen, werden hierzu ergänzend die statistischen Daten des „Monitors Hilfen zur Erziehung 2016“ betrachtet:

 

„Für neu gewährte ambulante Leistungen ist für 2016 ein Plus von 7 % gegenüber 2015 auszumachen (rund 11.000 mehr junge Menschen). Dies geht auf Entwicklungen bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (+6 %), den Erziehungsbeistandschaften (+11 %) und den Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuungen (ISE) (+40 %) zurück. Insbesondere für die beiden letztgenannten Hilfen fallen die ausgewiesenen Zunahmen deutlich höher aus als für die letzten Jahre (Vgl. AGJstat, 2016).

 

Ergänzt wird dieser Trend unter Berücksichtigung der Werte der Eingliederungshilfefälle. In diesen Segmenten der Hilfen zur Erziehung lassen sich daher, wie zuvor beschrieben, Fallzahlensteigerungen erkennen, obwohl die Gesamtzahl der ambulanten Hilfen leicht rückläufig war.

 

Diese Steigerung findet auch Ausdruck bei den stationären Eingliederungshilfen im Vergleich der Jahre 2015/2016. Im stationären Bereich konnte diesem Trend 2017 entgegengewirkt werden. Im ambulanten Bereich wurde die Strategie verfolgt, durch den zeitnahen Einsatz ambulanter Eingliederungshilfen mit sog. „Clearings“, „Koordinationen“ (im schulischen Bereich oder im Hilfssystem) oder „Coachings“ (des Schülers mit seelischer Störung und Teilhabebeeinträchtigung direkt im Schulunterricht), späteren potenziellen stationären Notwendigkeiten entgegenzusteuern.

 

Der Zuwachs im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfen gem. § 35 a SGB VIII entsprechen leider ebenfalls den bundesweiten Trends. Hierbei seien besonders die Schulbegleitungen in Form eines individuellen Einzelfallhelfers (Schulassistenz) genannt, denen die Stelle Eingliederungshilfe durch eine umfassende Einzelfallprüfung auch im Rahmen von Schulhospitationen entgegensteuert. Ziel ist es hierbei, die schulischen Ressourcen stringent für die betroffenen jungen Menschen auszuschöpfen, um eine Eingliederung in den schulischen Kontext ohne Assistenzleistungen zu ermöglichen.

 

Die Bedarfslage hat seit Einführung der Inklusion wahrnehmbar zugenommen und auch im vorschulischen Bereich lassen sich steigende Bedarfe erkennen. Problemlagen von Kindern im Alter von 3-6 Jahren mit seelischen oder drohenden seelischen Störungen werden zunehmend an die Mitarbeiterinnen der Stelle Eingliederungshilfe herangetragen, die ohne eine ergänzende Unterstützung in Form eines Einzelintegrationshelfers nicht im üblichen Setting einer Kindertagesstätte betreut werden können. Der Bedarf an zusätzlichen Integrationsgruppen oder Einzelintegrationsplätzen wird von Eltern deutlich gemacht.

 

3.3  Teilstationäre Hilfen

 

Die Tagesgruppen gem. § 32 SGB VIII stellen als teilstationäres Angebot für die betreuten Kinder oder Jugendlichen einen zusätzlichen Lebens- und Lernort neben Schule und Familie dar. Diese Form der Erziehungshilfe in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen, soziales Lernen in einer Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und vor allem die aktivierende Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie langfristig sichern. Dieses Angebot wird seit Jahren genutzt, ist in der Jugendhilfelandschaft etabliert, allerdings aufgrund der veränderten Schulstrukturen auch Umgestaltungen unterworfen. Die Fallzahl für dieses Leistungsangebot liegt mit 17 durchschnittlich belegten Plätzen im Jahr 2016 allerdings unter den Werten des Vorjahres.

 

Ursächlich hierfür waren angestiegene Problemlagen, bei denen ein sofortiges vollstationäres Angebot als notwendige und passgenaue Hilfeform erforderlich wurde. Deutlich wurde in Abstimmung mit den anbietenden freien Trägern aber auch, dass konzeptionelle Überarbeitungen der bestehenden Konzepte des Leistungsangebotes notwendig wurden. Hierzu erfolgten erste Arbeitsgruppen zwischen den Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes und einem Braunschweiger Angebotsträger.

 

3.4  Stationäre Hilfen

 

Im Segment der stationären Hilfen (§§ 33, 34 und § 35 a SGB VIII) ist 2016 ein Zuwachs zu verzeichnen und hier insbesondere im Bereich der Unterbringung in Pflegeverhältnissen. Insgesamt ist auch in Braunschweig der Bedarf an stationärer Heimerziehung im Zeitraum von 2012-2017 um 13 % gestiegen. Der hohe Wert von 2015 mit 192 Fällen im Teilbereich der stationären Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII konnte aber im Jahr 2016 um 12 Fälle gesenkt werden.

 

Verglichen mit bundesweiten Entwicklungen in den Jahren 2015/2016 liegt der kommunale Steigerungswert von 13 % deutlich unter dem bundesweit durchschnittlichen Anstieg von 22 % (Vgl. AGJstat, 2016).

 

Die Bemühungen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie, insbesondere Kinder unter 6 Jahren primär in Pflegefamilien unterzubringen, konnte im Jahr 2016 zum Vorjahr nochmals gesteigert werden. Dieser Trend setzt sich 2017 weiter fort, sodass die Zahl der in Pflegestellen untergebrachten Kinder auf insgesamt 268 angestiegen ist. So ist es gelungen, jüngere Kinder vorrangig in Pflegefamilien unterzubringen, um ihnen ein Aufwachsen in einer (Ersatz-)Familie zu ermöglichen.

 

Die Anstrengungen der Stelle Pflegekinderdienst liegen neben der fachlichen Vermittlung der Kinder und Betreuung der Pflegefamilien insbesondere auch im Bereich der Akquise und qualifizierten „Ausbildung“ von potenziell zukünftigen Pflegeeltern. Hieraus resultiert die erfreulicherweise höhere Zahl von Familien, die im zurückliegenden Jahr bereit waren, ein Pflegekind aufzunehmen.

 

Neben den sehr jungen Kindern profitiert auch die Stadt Braunschweig von dieser in erster Linie fachlich basierten Ausrichtung: Die Kosten für die oft schlechtere Alternative in Form einer stationären Unterbringung in Einrichtungen der Heimerziehung lägen dreifach höher.

 

Weiterhin zeichnen sich aufgrund der eingangs beschriebenen multifaktoriellen Problemlagen in Familien leider ungebrochen hohe Bedarfslagen im Bereich der stationären Hilfen ab. Es bleibt daher zu beobachten, wie gut es den Sozialarbeiter/innen in den Einzelfällen gelingen kann, familiäre Unterstützungssysteme zu entwickeln und zu stabilisieren. Auch weiterhin wird das Ziel verfolgt, Familiensysteme zu stärken, um Kinder und Jugendliche in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen lassen zu können. Diese Ausrichtung muss aber immer unter den Anfordernissen des Kinderschutzes fachlich vertretbar sein.

 

  1. Entwicklung des Kinderschutzes im Jahr 2016/2017

 

Die Zahl der Inobhutnahmen hat sich, bezogen auf den Zeitraum 2012-2017, um ca. 12 % leicht verringert. Nach einem Anstieg in den Jahren 2012-2014 erfolgte ein Rückgang und 2016/2017 wieder eine Steigerung auf nunmehr 323 Fälle.

 

Meldungen von Kinderschutzfällen korrespondieren mit einer erhöhten Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit. Mitteilungen über vermutete kindswohlgefährdende Zustände werden sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Fachinstitutionen vorgenommen. Die Intensivierung von Beratungen der „nichtjugendhilflichen“ Fachkräfte (z. B. Lehrer/innen, Ärzte/innen etc.), die beruflich im Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, hat zudem weiter für eine Sensibilisierung gesorgt.

 

Im interkommunalen Vergleich der mittleren Großstädte nimmt Braunschweig einen mittleren Wert bei der Anzahl der Gefährdungseinschätzungen ein.

 

Abb.: Gefährdungseinschätzungen 2012-2016 (IKO-Vergleichsring; Angaben pro 10.000 der unter 18-Jährigen)

 

 

 

Aufgrund der Ausrichtung zu einer frühzeitigen Prävention wird im Bereich der „Frühen Hilfen“ der sog. Baby-Besuchsdienst für Braunschweiger „Neubürgerinnen und Neubürger“ kontinuierlich weitergeführt. Es zeigt sich, dass dieses Angebot ausgesprochen gut angenommen und von den Bürgerinnen und Bürgern sehr wertgeschätzt wird. Bei diesen ersten Kontakten informieren die Mitarbeiterinnen so frühzeitig über mögliche niedrigschwellige Unterstützungsmöglichkeiten des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie und berichten über Angebote für Kinder und Eltern im Stadtteil. Auch hier gilt die strategische Ausrichtung, durch präventive Maßnahmen so umfassend wie nötig Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu fördern und zu unterstützen, auch mit der fachlichen Konsequenz eines Anstieges im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung.

 

  1. Fazit und Ausblick

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in den Jahren 2016/2017 eine leichte Leistungsausweitung, insbesondere in den stationären Hilfen und im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfen, zu verzeichnen war.

 

Eine erstmalig zu verzeichnende Stagnation bei den Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII kann vorsichtig mit einem gut aufgestellten Netzwerk im Bereich der „Frühen Hilfen“ und einer frühzeitigen Gewährung von Maßnahmen aus dem Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung (und hier insbesondere der Sozialpädagogischen Erziehungshilfe) interpretiert werden.

 

Der Bereich der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte oder von einer seelischen Behinderung bedrohten Kinder und Jugendlichen wird, den bundesweiten Entwicklungen und entsprechenden Prognosen folgend, sind auch in Braunschweig steigende Fallzahlen nicht auszuschließen.

 

Hinsichtlich einer Prognose wird die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen, der Hilfen zur Erziehung und des Kinderschutzes im Jahr 2018 abgewartet werden müssen.

 

 


[1] Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJstat) (Hrsg.)

[2] Dr. Ralf Kleindiek, Vorwort im Monitor Hilfen zur Erziehung 2016, Hrsg.: Arbeitsstelle Kinder- und  

Jugendhilfestatistik, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dortmund 2016

[3] Vgl. Beck, 1986, S. 21; Gissel-Palkovich 2011, S. 41

[4] Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz, Bundeskinderschutzgesetz

[5] Vgl. 15. Kinder- und Jugendhilfebericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen

   der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Drucksache 18/11050 Berlin 2017, S. 427

[6] Landes, B.: Das „Bugwellen-Problem“ im ASD – Kurzfristige Bewältigungsstrategien führen zu extremen

   Steigerungen der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. In: Das Jugendamt, Heft 3/2009, S. 117 (2009)

[7] Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung

[8] Abkürzungen zu den Städtenamen: KI: Kiel; BS: Braunschweig; KS: Kassel; FR: Freiburg; HA: Hagen; LU: Ludwigshafen; MS: Münster; A: Augsburg; W: Wuppertal; BO: Bochum; GE: Gelsenkirchen; MA: Mannheim; DA: Darmstadt.

Quelle: IKO-Vergleichsring der mittleren Großstädte (Angaben der andauernden und beendeten Hilfen bezogen auf 10.000 der unter 21-Jährigen)

[9] Vgl. § 42a SGB VIII Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise und § 42b SGB VIII Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher

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