Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-07001-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage Drs.-Nr. 18-07001 des Stadtbezirksrates 131 vom 13. Februar 2018 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

In der Innenstadt der Stadt Braunschweig befinden sich derzeit 19 Brunnen:

 

1. Altstadtmarkt, Marienbrunnen

2. Am Theater, Cimiotti-Brunnen

3. Bäckerklint, Eulenspiegelbrunnen

4. Bartholomäustwete/Gördelinger Straße, Brunnen

5. Domplatz, Fontänenfelder

6. Fallersleber Straße, Löwenbrunnen

7. Friedrich-Wilhelm-Straße, Befreiung des Menschen aus starren Bindungen und Normen

8. Herzogin-Anna-Amalia-Platz, Brunnen

9. Hagenmarkt, Heinrichsbrunnen

10. Hinter Liebfrauen, Wasserrinne

11. Kohlmarkt, Brunnen

12. Löwenwall, Brunnen

13. Platz der Deutschen Einheit, Fontänenfelder

14. Ritterbrunnen, Brunnen

15. Sack, Brunnen

16. Schlosspassage, Fischmännchen

17. Schützenstraße/Bartholomäustwete, Brunnen

18. St.-Nicolai-Platz, Wasserwand

19. Wollmarkt, Wasserwaage

 

Hinsichtlich der Hinweisschilder „Kein Trinkwasser“ verweise ich auf die Ausführungen in der Stellungnahme Drs.-Nr. 18-07001-01.

Einige der Brunnenanlagen (z. B. Eulenspiegelbrunnen) haben eine gesonderte Beschilderung. Darüber hinaus weist das Braunschweiger Leit- und Informationssystem für Kultur  - BLIK  - im einheitlichen Layout mit Schildern auf Wissenswertes zu Baudenkmälern hin. Brunnen, wie z. B. auf dem Altstadtmarkt, Hagenmarkt, Kohlmarkt und dem Wollmarkt, sind dabei entsprechend berücksichtigt worden.

 

Im Rahmen einer durchgängigen Beschilderung käme eine Vereinheitlichung aus gestalterischen Gründen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht, da die Brunnenanlage und das räumliche Umfeld als Ensemble im jeweiligen zumeist historischen Kontext zu betrachten wären. Dies müsste sich in Gestaltung und Materialität ebenfalls wiederfinden.

Eine Beschilderung direkt am jeweiligen Brunnen oder in unmittelbarer Nähe zum Brunnen wird aus o.a. Gründen seitens der Verwaltung nicht empfohlen.

Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass einige der Brunnen keinen offiziellen Namen seitens des Künstlers/der Künstlerin erhalten haben, wie z.B. der „Ringerbrunnen“.

 

Vor dem Hintergrund obiger Ausführungen hält die Verwaltung daher an ihrer Stellungnahme vom 9. Februar 2018 fest. Eine belastbare Kostenschätzung ist aufgrund der erforderlichen jeweiligen individuellen Betrachtung deshalb nicht möglich.

 

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