Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-07996
Grunddaten
- Betreff:
-
MTV-Sportfunktionsgebäude - Begründung für die Abweichung zwischen Beschlusstext und Zuwendungsbescheid
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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zur Kenntnis
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26.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Sportausschusses vom 6. Juni 2017 wurde dem Braunschweiger Männer-Turnverein von 1847 e.V. eine Zuwendung für den Neubau eines Sportfunktionsgebäudes in Höhe von bis zu 1.275.000,00 € bei voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 2.799.808,00 € gewährt. Der Beschluss des Sportausschusses stand unter den Vorbehalten, dass sich die Verwaltung dauerhafte Miteigentumsrechte am Gebäude und dauerhafte Mitnutzungsrechte von bis zu 50 % an den zur Verfügung stehenden Nutzungskapazitäten für die gesamte Lebensdauer des Gebäudes sichern lässt. Nach einer umfänglichen Prüfung der Rechtssicherheit des Entwurfs des Zuwendungsbescheides durch das städtische Rechtsreferat wurde der entsprechende Zuwendungsbescheid am 5. April 2018 erlassen und dem Verein übergeben.
Bei der endgültigen Fassung des Bescheides wurde im Einvernehmen mit dem Rechtsreferat statt einer Sicherung von Miteigentumsrechten am Gebäude die Sicherung eines Rückforderungsanspruchs für den Fall einer nicht zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung durch die Eintragung einer Grundschuld zugunsten der Stadt Braunschweig in den Nebenbestimmungen festgelegt.
Die Rechtsprüfung führte zu dem Ergebnis, dass abweichend vom Beschlusstext die Sicherungswirkung eines Miteigentumsanteils in sachlich vergleichbarer und für die Zwecke der Stadt Braunschweig ausreichender Art und Weise durch eine Grundschuld erreicht wird. Zusätzlich wurde durch die Nebenbestimmung der Einräumung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch an rangbereiter Stelle die Sicherung eines dauerhaften, alleinigen Nutzungsrechtes der Stadt Braunschweig von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr festgelegt.
