Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-07901-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.04.2018 (18-07901) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Stadt Braunschweig hat keine originären Zuständigkeiten im Bereich des Atom- und Strahlenschutzrechtes und verfügt daher auch nicht über entsprechendes Fachpersonal in Sachen Strahlenschutz zur selbständigen Beantwortung der Anfragen. Des Weiteren ist die Verwaltung weder für den Betrieb des Endlagers Konrad und die Schachtanlage Asse noch für eine Transportgenehmigung zuständig und hat daher keine entsprechenden Betriebs­informationen zur Beantwortung der Fragen.

 

Da die Zuständigkeiten für das Endlager Konrad und die Schachtanlage Asse gerade eben erst auf Bundesebene neu geordnet werden, wurde die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH mit Sitz in Peine um eine Beantwortung der Fragen gebeten. Die Antwort liegt als Anlage bei.
 

 

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Anlagen

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