Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07992

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Die in der Anlage unter den laufenden Ziffern 1 – 91 genannten Zuwendungen zu den Übungsleiterentgelten mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 75.999,78 € werden unter dem Vorbehalt der Freigabe des Haushalts 2018 gewährt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) kann die Stadt den Vereinen Zuschüsse bis zu einem Drittel der Entgelte für lizenzierte nebenamtliche Übungsleiter gewähren. Gemäß Beschluss des Rates vom 26. September 2017 erfolgt die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen für das Jahr 2017 abweichend von den Sportförderrichtlinien und im Einvernehmen mit dem Stadtsportbund durch die Verwaltung.

 

Berücksichtigt wurden alle Übungsleiter/innen und Trainer/innen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB) sind, im jeweiligen Zeitraum nebenamtlich tätig waren und vom Verein für ihre Tätigkeit entsprechend vergütet wurden.

 

Analog zum ersten Kalenderhalbjahr 2017 wurde für die Berechnung der den Vereinen zu gewährenden städtischen Zuschüsse zu den Übungsleiterentschädigungen auch für das zweite Kalenderhalbjahr 2017 folgender Verteilschlüssel angewandt:

 

Die im jeweiligen Kalenderhalbjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden ins Verhältnis zu den insgesamt von den Vereinen gezahlten Vergütungen für anzuerkennende Übungsleiter/innen und Trainer/innen gesetzt. Durch die Anwendung dieses Verteilschlüssels ist es möglich, den Aufwand für alle Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, zu gleichen Teilen berücksichtigen zu können. Die Verwaltung hat zur Vorbereitung der Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen für das 2. Halbjahr 2017 alle Braunschweiger Sportvereine angeschrieben und um Auflistung der im Verein im 2. Halbjahr 2017 aktiv tätigen und entsprechend vergüteten nebenamtlichen Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des DOSB sind sowie um Zahlungsnachweise gebeten. Um möglichst viele Vereine zu erreichen, hat die Verwaltung ein weiteres Mal per E-Mail insbesondere die Vereine angeschrieben, die in vergangenen Halbjahren Übungsleiterentschädigungen erhalten haben und die sich bis zu dem Zeitpunkt des Meldefristendes noch nicht zurückgemeldet hatten.

 


Für das zweite Kalenderhalbjahr 2017 wurden in der Summe 428.909,70 € gezahlte und anzuerkennende Übungsleiterentschädigungen ermittelt. Die Anwendung des Verteilschlüssels ergibt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Verteilung der städtischen Zuschüsse zu den Übungsleiterentschädigungen im zweiten Kalenderhalbjahr 2017 in Höhe von 76.000,00 € einen prozentualen Zuschuss in Höhe von rund 17,72 % zu den jeweils vom Verein gezahlten Übungsleiterentschädigungen im zweiten Kalenderhalbjahr 2017. Die in Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien festgelegte Höchstförderung von einem Drittel der Entgelte wird bei Anwendung dieses Verteilschlüssels eingehalten. Die sich daraus ergebenden Zuschüsse für die Übungsleiterentschädigungen für das zweite Halbjahr 2017 sind aus der Anlage zu entnehmen.

 

Die Sportfachverwaltung hat inzwischen in Gesprächen mit dem Stadtsportbund ein Prozedere entwickelt, das erstmalig für das erste Halbjahr 2018 zur Anwendung kommen soll und sicherstellt, dass zukünftig keine halbjährlichen Doppelabfragen bei den Sportvereinen sowohl durch die Verwaltung als auch durch den Stadtsportbund, wie bisher praktiziert, mehr erfolgen. Dies verringert den Aufwand für die Vereine deutlich.

 

Haushaltsmittel

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt 2018 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der Zuschüsse für die Übungsleiterentschädigungen zur Verfügung.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise