Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07997

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1. Dem FC Sportfreunde Rautheim 1920 e.V. wird unter dem Vorbehalt der Freigabe des Haushalts 2018 für die Ausrichtung der 21. Internationalen Jugendbegegnung Pfingsten 2018 eine Zuwendung in Höhe von bis zu 5.500,00 € gewährt.

 

2. Den genannten Antragstellern werden für das Jahr 2018 unter dem Vorbehalt der Freigabe des Haushalts 2018 für den Sportbetrieb folgende Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 82.500,00 € gewährt:

 

I. Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig bis zu 12.500,00 €

 

II. Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e.V.

 

a)      Sportbetrieb bis zu 52.500,00 €

b)      Landesstützpunkt bis zu 7.500,00 €

 

III. Wasserball-Sport-Gemeinschaft Braunschweig e.V. bis zu 10.000,00 €.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. FC Sportfreunde Rautheim 1920 e.V.

 

Gemäß Ziffer 3.42 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig kann die Stadt für Sportveranstaltungen, die in besonderer Weise geeignet sind, das Image Braunschweigs auch als Sportstadt zu festigen und auszubauen, auf Antrag Zuschüsse gewähren, sofern ein Braunschweiger Verein oder Verband maßgeblich an der Ausrichtung der Veranstaltung beteiligt ist.

 

Der FC Sportfreunde 1920 Rautheim e.V. beantragt für die Ausrichtung der 21. Internationalen Jugendbegegnung Pfingsten 2018 vom 17. Mai bis zum 22. Mai 2018 in Rautheim einen Zuschuss in Höhe von 5.500,00 € zur Anteilsfinanzierung der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 30.000,00 € (18,33 %).

 

Der Verein begründet seinen Antrag damit, dass wieder weit über 200 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und deren Betreuer und Trainer aus dem In- und Ausland erwartet werden.


Die Gesamtausgaben für die Ausrichtung der Jugendbegegnung belaufen sich laut Verein auf ca. 30.000,00 €. Trotz Sponsorenakquise, dem Einsatz von ca. 120 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und dem Einbringen von Eigenmitteln des Vereins verbleibt laut Verein ein voraussichtlicher Fehlbetrag für die Ausrichtung der Veranstaltung in Höhe von 5.500,00 €, für den der FC Sportfreunde 1920 Rautheim e.V. einen städtischen Zuschuss beantragt.

  

Da die Veranstaltung in den letzten Jahren dazu beigetragen hat, den Ruf Braunschweigs als Sportstadt im In- und Ausland zu festigen und darüber hinaus einen Beitrag zur bilateralen Verständigung zwischen den Jugendlichen verschiedener Länder leistet, schlägt die Verwaltung vor, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von bis zu 5.500,00 € für die Ausrichtung der 21. Internationalen Jugendbegegnung Pfingsten 2018 zu gewähren.

 

2. Sportbetrieb im Jahr 2018

 

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Leistungsgemeinschaften sowie für den Betrieb von Leistungszentren sowie Landes- und Bundesstützpunkten der jeweiligen Sportfachverbände am Standort Braunschweig Zuwendungen gewähren.

 

I. Gewährung eines Zuschusses: Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig

 

Mit Schreiben vom 16. März 2018 hat die Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig (LG Braunschweig) für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes im Jahr 2018 mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 15.200,00 € einen städtischen Zuschuss in Höhe von 12.500,00 € (82,24 %) beantragt.

 

Die Aktivitäten der LG Braunschweig sind gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien „Förderung von Leistungsgemeinschaften“ förderfähig. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die LG Braunschweig und ihre aktiven Leistungssportler weiterhin zu fördern und eine Zuwendung in Höhe von bis zu 12.500,00 € für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Jahr 2018 als Anteilsfinanzierung (82,24 %) zu gewähren.

 

II. Gewährung von Zuwendungen: Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e.V.

 

Die Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e.V. (SSG Braunschweig e.V.) hat mit Schreiben vom 15. Januar 2018 zwei Anträge auf Gewährung von städtischen Zuschüssen gestellt.

 

Für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes der Leistungsschwimmer im Jahr 2018 beantragt sie die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 52.500,00 € zur Fehlbedarfsfinanzierung der im Kosten- und Finanzierungsplan angegebenen voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von insgesamt 101.875,00 € und einen weiteren  Zuschuss in Höhe von 7.500,00 € für den Landesstützpunkt Schwimmen des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e.V. zur Fehlbedarfsfinanzierung der im Kosten- und Finanzierungsplan angegebenen voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von insgesamt 15.100,00 €. In den letzten Jahren wurde der Leistungsschwimmsport in Braunschweig durch den Verein erfolgreich ausgebaut und die Stadt Braunschweig als Sportstadt repräsentiert. Laut Verein können jedoch die Kosten des kostenintensiven Leistungssports nicht durch einen übergreifenden Gesamtetat aus Breiten- und Spitzensport, wie bei anderen Vereinen vorhanden, ausgeglichen werden.

 

Die erhöhten beantragten Zuschussbeträge (2017: 30.000,00 € für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes, 6.000,00 € für den Landesstützpunkt) begründet der Verein u.a. durch die Erhöhung der Bahnmieten, was eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt. Darüber hinaus ist eine finanzielle Unterstützung durch den Stammverein Schwimm-Sport-Club Germania 08 e.V. derzeit nicht möglich.

Der erhöhte Zuschussbedarf ergibt sich laut Verein des Weiteren aus dem Umstand, dass im September 2017 der Braunschweiger Sportverein Ölper 2000 e.V. der SSG Braunschweig e.V. als weiterer Stammverein beigetreten ist. Durch die Aufnahme des Vereins entsteht ein finanzieller Mehraufwand für die SSG Braunschweig e.V. durch mehr zu betreuende Kaderathletinnen und Kaderathleten. Darüber hinaus hat sich der Einzugsbereich des durch die SSG Braunschweig e.V. betriebenen Landesstützpunktes erweitert, wobei der Stützpunkt durch den Landesschwimmverband Niedersachsen e.V. kaum finanzielle Unterstützung erhält.

 

Da die Zuwendungen weiterhin zur nachhaltigen Förderung der Nachwuchsarbeit und des Leistungsschwimmsportes in Braunschweig verwendet werden sollen, schlägt die Verwaltung vor, der SSG Braunschweig die beantragten Zuschüsse zu gewähren.

 

III. Gewährung eines Zuschusses: Wasserball-Sport-Gemeinschaft e.V.

 

Die Wasserball-Sport-Gemeinschaft Braunschweig e.V. (WSG e.V.) hat für den Betrieb des Nachwuchsstützpunktes Wasserball des Landesschwimmverbands Niedersachsen e.V. (LSN e.V.) im Jahr 2018 mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 23.900,00 € einen städtischen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € (41,84 %) beantragt.

 

Die WSG e.V. wurde am 4. Dezember 2013 mit dem Ziel gegründet, den Kindern und Jugendlichen der Gründungsvereine eine leistungsorientierte Ausübung der Sportart Wasserball zu ermöglichen. Langfristiges Ziel der WSG e.V. ist es, die Vereinsaktiven durch gezielte Förderung in einigen Jahren zur Bundesligareife in der Sportart Wasserball zu bringen. Der LSN hat diese Absichten mit der Übertragung des LSN-Nachwuchsstützpunktes „Wasserball“ auf die WSG e.V. erstmalig ab dem 1. Januar 2014 anerkannt. Auch im Jahr 2018 wurde laut Verein die Wasserball-Sport-Gemeinschaft Braunschweig e.V. als „LSN Nachwuchsstützpunkt Wasserball“ anerkannt.

 

Das Tätigkeitsprofil der WSG ist gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien „Förderung von Landesstützpunkten“ grundsätzlich förderfähig. Die Verwaltung schlägt vor, in Würdigung der bisherigen erfolgreichen Aufbauarbeit und dem Ziel, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, den Wasserballsport weiterführend leistungsorientiert zu betreiben, der WSG e.V. für das Jahr 2018 eine Zuwendung in Höhe von bis zu 10.000,00 € für den Betrieb des LSN-Nachwuchsstützpunktes Wasserball als Anteilsfinanzierung (41,84 %) zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Haushalt 2018 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.

 

 

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