Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07922

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die im Jahr 2018 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 120 – Östliches Ringgebiet – werden wie folgt verwendet:

 

  1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen          700,00 €
  2. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens12.500,00 €

 

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2018.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:

 

Zu 1 Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:

 

Grundschule Comeniusstraße (4 Spieltrapeze)350,00 €

Grundschule Heinrichstraße (5 Hocker)346,90 €


 

Zu 2 Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens/Straßeninstandhaltungsmaßnahmen:

 

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

1

Schlegelstraße

Gehweg Nordseite, vor den Häusern

Nr. 2 – 3, Betonplatten erneuern einschl. Schottertragschicht herstellen, Parkplatzfläche bituminös anarbeiten, ca. 65 m²

beitragspflichtig*

 

 

 

 

6.500 €

2

Fontanestraße

Gehweg Ostseite, zwischen den Häusern Nr. 9 – 11, Betonplatten erneuern einschl. Schottertragschicht herstellen und Parkplatzfläche bituminös anarbeiten, ca. 120 m²

beitragspflichtig*

 

 

 

 

9.000 €

3

Hänselmannstraße

Gehweg Nord- und Südseite, im Bereich der Häuser 6 + 7, Betonplatten erneuern einschl. Schottertragschicht herstellen,

ca. 80 m²

beitragspflichtig*

 

 

 

 

6.500 €

4

Wilhelm-Raabe-Straße

Gehweg Westseite, zwischen den Häusern 8 + 10, Betonplatten erneuern einschl. Schottertragschicht herstellen, ca. 150 m²

beitragspflichtig*

 

 

 

12.000 €

5

Scharnhorststraße

Gehweg Nordseite, im Bereich der Häuser 2 + 3, Betonplatten erneuern einschl. Schottertragschicht herstellen, ca. 60 m²

beitragspflichtig*

 

 

 

4.750 €

 

(* Erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)

 

Grünanlagenunterhaltung

 

Die Verwendungsvorschläge für das Teilbudget Grünanlagenunterhaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einer gesonderten Vorlage zur Beschlussfassung unterbreitet.


 

 

 

 

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