Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-07963-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Unbespielbarkeit von Rasenspielfeldern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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zur Kenntnis
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26.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU- Fraktion vom 14.04.2018 (DS 18-07963) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Im I. Quartal 2018 waren unter anderem durch Kleintierbefall in der Spitze bis zu 39 Spielfelder auf 36 Sportanlagen nur eingeschränkt oder gar nicht bespielbar. Eingeschlossen sind hier auch städtische Anlagen, die an Sportvereine verpachtet sind.
Zu 2.:
In der Vergangenheit wurden diverse Sportanlagen im Zuge von Komplett- oder Teilsanierungen gegen Kleintierbefall mit kleintiersicheren Einfriedungen geschützt. Im vergangenen Jahr ist beispielweise der sanierte C-Platz des LTSV Lehndorf im Zuge der Sanierungsmaßnahme kleintiersicher eingefriedet worden. Diese Praxis soll fortgeführt werden.
Neben diesen baulichen Maßnahmen bemüht sich die Sportfachverwaltung fortlaufend, auf Spielfeldern mit Kleintierbefall, die nicht kleintiersicher eingefriedet sind, mit Ausnahmegenehmigungen der Unteren Naturschutzbehörde den Befall insbesondere mit Maulwürfen durch Vergrämungsmaßnahmen zu vermindern bzw. einzudämmen.
Zu 3.:
Zu dem Zweck, einen ganzjährigen Trainings- und Spielbetrieb (mit Ausnahme von witterungsbedingten Platzsperrungen) auf den städtischen Sportanlagen weitestgehend zu gewährleisten, wären 36 bislang noch nicht oder unvollständig gegen Kleintierbefall geschützte städtische Sportanlagen kleintiersicher einzufrieden.
Auf einer Gesamtlänge von über 26.000 laufenden Metern wäre bis in eine Bodentiefe von ca. 70 cm ein Stahlgeflecht mit einer Maschenweite von 15 x 15 mm senkrecht einzubauen. Über der Geländeoberfläche würde dieses Geflecht je nach Einfriedungssituation der jeweiligen Sportanlage an vorhandene Ballfangzäune, Maschendrahtgeflechte oder anderen Einfriedungsvarianten für Kleintiere unüberwindbar anschließen. In Teilabschnitten wären neue Zaunfelder zu errichten.
Die benötigten HH Mittel belaufen sich in der Gesamtsumme auf ca. 3 Mio. Euro brutto.
Bei zukünftigen Sanierungen von Rasenspielfeldern werden prioritär bei größeren Anlagen mit einem sehr hohen Befallsdruck zusätzlich unterhalb der Rasentragschicht spezielle Gittergeflechte vollflächig eingebaut und an den Rändern wannenförmig ausgebildet, um ein Höchstmaß an Schutz der jeweiligen Spielfelder gegen Kleintierbefall zu gewährleisten. Erstmalig ist diese zusätzliche spezielle Schutzmaßnahme beim bereits erwähnten C-Platz des LTSV mit bisher gutem Erfolg durchgeführt worden.
