Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08058
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung einer Zuwendung an "der weg", Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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24.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen e.V. „der weg“, wird für das Jahr 2018 eine Zuwendung im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 17.000,00 € gewährt.
Darüber hinaus wird zusätzlich ein Budgetrahmen bis zu 2.000,00 € p. a. für akutes (nicht vorherbares) Krisenmanagement im Einzelfall bereitgestellt, dass der Träger bedarfsorientiert und nach entsprechender Kurzabstimmung mit der zuschussgewährenden Stelle in Anspruch nehmen und abrechnen kann.
Die Gewährung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung:
Der Verein „der weg“ ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII für den Bereich der Stadt Braunschweig und soll zur kontinuierlichen Fortführung des Präventivprojekts „Patenschaftsmodell“ auch im Jahr 2018 gefördert werden.
Hauptaufgabe des Vereins ist u. a. die Versorgung und Betreuung von Personen mit psychosozialen Problemen, der für den Bereich der Jugendhilfe durch ein angebotenes sehr erfolgreiches Präventivprojekt „Patenschaften für Kinder von Eltern mit seelischer Erkrankung in Braunschweig“ erreicht wird.
Ziel dieses im Vorfeld und zur Vermeidung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII
platzierten sehr niedrigschwelligen Präventivprojekts ist die Förderung und Unterstützung von Kindern psychisch erkrankter Eltern. Primat ist danach Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren in ihrem Alltag (Schule, Freizeit, Grundversorgung) zu unterstützen, sie in krankheitsbedingten Krisensituationen der Eltern durch verlässliche Partner in ihrer psychischen Entwicklung zu stabilisieren und der Entstehung möglicher seelischer Störungen vorzubeugen.
Die Einräumung eines möglichen zusätzlichen Budgetrahmens für Krisenintervention ergibt sich aus der Praxiserfahrung. Der Träger hat die Sachlage anschaulich und nachvollziehbar dargelegt. Von der Sache her ist dies auch im Sinne von möglicher Flexibilität zu befürworten.
Der Zuwendungsgewährung der institutionellen Förderung liegen folgende Eckdaten zu Grunde:
Zuwendungsart:
Projektförderung
Finanzierungsart:
Festbetragsfinanzierung
Kosten und Finanzierung:
Antragssumme 17.000,00 €
Vorschlag 17.000,00 €
Gesamtkosten: 17.400,00 €
Einnahmen
Spenden 400,00 €
Städt. Zuwendung 17.000,00 €
Gesamteinnahmen: 17.400,00 €
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung (PSP 1.36.3630.16.04, Sachkonto 431810).
