Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08073
Grunddaten
- Betreff:
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Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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24.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Braunschweig hat mindestens 87 Frauen und 87 Männer vorzuschlagen, aus deren Kreis ein beim Amtsgericht Braunschweig ansässiger Wahlausschuss die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffinnen und Jugendhilfsschöffen für das Jugendschöffengericht sowie die Jugendkammern beim Landgericht Braunschweig für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 auswählt.
Dabei ist zu beachten, dass die vorzuschlagenden Personen die formalen Voraussetzungen gemäß der §§ 31 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz erfüllen, soweit dies von der Verwaltung überprüft werden konnte. Dies bedeutet, dass die Personen unter anderem bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet bzw. das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagliste in der Stadt Braunschweig wohnen. Weiterhin sollen sie gemäß § 35 Absatz 3 Jugendgerichtsgesetz erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.
Im Anschluss an die Beschlussfassung wird die Vorschlagsliste eine Woche lang im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlage zu dieser Vorlage wegen der enthaltenen Personendaten vertraulich zu behandeln ist. Entsprechend ist sie als nichtöffentliche Anlage klassifiziert.
