Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-08098
Grunddaten
- Betreff:
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Absolutes Halteverbot auf der Bevenroder Straße in Querum in Höhe des Grundstücks Nr. 43
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Stadtbezirk 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Beantwortung
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16.05.2018
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14.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Absolutes Halteverbot auf der Bevenroder Str. in Querum in Höhe des
Grundstücks Nr. 43
Auf dem vorgenannten Grundstück befindet sich ein PKW-Parkplatz für die Anwohner. Auf der vor dem Grundstück befindlichen Stichstraße befinden sich ebenfalls Parkplätze, die von Anwohnern und Besuchern genutzt werden.
Neuerdings ist ein Straßenverkehrsschild angebracht worden, das ein absolutes Halteverbot ausspricht, und zwar ca. 6m vor der Ausfahrt aus dem Privatparkplatz.
Dadurch entfällt mindestens ein Parkplatz für PKW.
Demgegenüber wird weiterhin auf dem Rad- und Fußweg auf der Bevenroder Str.
zwischen den Ein- bzw. Ausfahrten „Hinter der Kirche“ verbotenerweise geparkt.
Wir fragen:
1. Welche verkehrspolitischen Gründe sprachen für die Aufstellung des entsprechenden Verbotsschildes vor dem Grundstück Nr. 43?
2. Warum wird dieses Schild nicht am letztgenannten Ort installiert?
gez.
Gerhard Masurek
Fraktionsvorsitzender
