Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-08098

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Absolutes Halteverbot auf der Bevenroder Str. in Querum  in Höhe des

Grundstücks Nr. 43

 

Auf dem vorgenannten Grundstück befindet sich ein PKW-Parkplatz für die Anwohner. Auf der vor dem Grundstück befindlichen Stichstraße befinden sich ebenfalls Parkplätze, die von Anwohnern und Besuchern genutzt werden.

Neuerdings ist ein Straßenverkehrsschild angebracht worden, das ein absolutes Halteverbot ausspricht, und zwar ca. 6m vor der Ausfahrt aus dem Privatparkplatz.

Dadurch entfällt mindestens ein Parkplatz für PKW.

Demgegenüber wird weiterhin auf dem Rad- und Fußweg auf der Bevenroder Str.

zwischen den Ein- bzw. Ausfahrten „Hinter der Kirche“ verbotenerweise geparkt.

 

Wir fragen:

1. Welche verkehrspolitischen Gründe sprachen für die Aufstellung des entsprechenden Verbotsschildes vor dem Grundstück Nr. 43?

 

2. Warum wird dieses Schild nicht am letztgenannten Ort installiert?

 

gez.

Gerhard Masurek

Fraktionsvorsitzender
 

 

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