Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-05033-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 16.08.2017:

 

Der Stadtbezirksrat beantragt, dass die streckenbezogene Tempo-30-Begrenzung auf der Rabenrodestraße und der Bienroder Straße bis zu den jeweiligen Ortseinfahrten in Waggum ausgeweitet wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 45 Abs. 9 sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Der Gesetzgeber hat die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h festgesetzt. Ohne wichtigen Grund ist eine Reduzierung auf 30 km/h nicht zulässig. Ein solcher Grund wäre durch eine erhöhte Gefahrenlage gegeben. Dies vorweggenommen, hat die Verwaltung gemeinsam mit der Polizei die Angelegenheit mit folgendem Ergebnis überprüft:

 

Rabenrodestraße

Nach Auskunft der Polizei sind dort bislang Verkehrsunfälle nicht aufgenommen worden. Somit ist dieser Abschnitt im Hinblick auf die Unfallsituation unauffällig. Darüber hinaus wurden 2017 dort zwei Fahrbahnverengungen gebaut, die sich geschwindigkeitsdämpfend auf den Fahrverkehr auswirken. Die Polizei sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf, wird den Bereich jedoch weiter beobachten. Da keine erhöhte Gefahrenlage besteht, kommt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nicht in Betracht.

 

Bienroder Straße

Im Bereich Bienroder Straße befinden sich zwei Einmündungen, zwei baulich als Einmündungen ausgebaute Zufahrten auf Privatstraßen und eine Parkplatzzufahrt und
-ausfahrt eines SB-Marktes. In diesem Abschnitt befindet sich auch ein Fahrbahnteiler, der das Überqueren für Fußgänger und Radfahrer über die Bienroder Straße erleichtern soll. Im Bereich der genannten Parkplatzzufahrt und -ausfahrt wurden 2017 zwei Verkehrsunfälle mit Vorfahrtmissachtung aufgenommen, die im Zusammenhang mit zu hoher Fahrgeschwindigkeit der Bevorrechtigten stehen könnten. Aus diesem Grund, aber auch unter dem Gesichtspunkt des hier endenden benutzungspflichtigen Radweges und des Fußgängerverkehrs zum SB-Markt, empfiehlt die Polizei eine Temporeduzierung für den Abschnitt des Fahrbahnteilers und Parkplatzzufahrt und -ausfahrt des SB-Marktes.
Die Verwaltung greift diese Empfehlung auf und wird für diesen Abschnitt der Bienroder Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anordnen.

 

Für die übrigen Bereiche der Bienroder Straße besteht keine erhöhte Gefahrenlage, damit kommt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nur im zuvor genannten Abschnitt in Betracht.


 

 

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