Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Beschlussvorschlag

 

Der Privatweg, welcher zwischen den Grundstücken Waggumer Str. 5 und Waggumer Str. 6 in die Waggumer Str. mündet, erhält den Namen

 

Fledermauskamp.


 

 

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Sachverhalt

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG.

 

Begründung:

 

Im Zuge einer Veräußerung hat sich die Notwendigkeit einer weiteren Lagebezeichnung entlang des Privatweges zwischen der Waggumer Straße 5 und 6 ergeben. Bei der Überprüfung der vorhandenen Lagebezeichnungen wurde festgestellt, dass keine freie Hausnummer zur Verfügung steht.

 

Darüber hinaus sind die vorhandenen Hausnummern der Wohnhäuser an dem Privatweg nicht chronologisch durchlaufend nummeriert, mit der Folge, dass eine einfache und eindeutige Orientierung (z.B. für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen) nicht gesichert ist. Alle Anlieger an dem Privatweg sind mit ihrer Lagebezeichnung der Waggumer Straße zugeordnet.

 

Gemäß den Grundsätzen und Regeln zur Vergabe von Hausnummern in der Stadt Braunschweig erfolgt die Vergabe von Hausnummern in Zählrichtung im Anschluss an die vorhergehende Hausnummer. Sie wird im Uhrzeigersinn in aufeinanderfolgender Reihenfolge durchgeführt. Vor diesem Hintergrund ist eine Hausnummernvergabe für das oben genannte Wohnhaus nur möglich, wenn durch Anpassung der bestehenden Nummerierung entlang des privaten Stichweges eine freie Hausnummer geschaffen wird. Um eine chronologisch durchlaufende Nummerierung zu erzielen, sind nahezu alle Anlieger des Privatweges umzunummerieren.

 

Aufgrund der hohen Nummerierungsdichte an der Waggumer Straße stehen für die Gebäude und Eingänge entlang des Stichweges zwischen der Waggumer Straße 5 und 6 ausschließlich Buchstabenzusätze mit Zuordnung zur Hausnummer 5 zur Verfügung. Auch die Buchstabenzusätze sind entsprechend der vorhandenen Zählrichtung fortlaufend zu vergeben.

 

Mit Blick auf eine dauerhafte und zukunftsorientierte Hausnummernzuordnung ist die Stadt Braunschweig bestrebt, etwaige Bebauungsentwicklungen bei der Hausnummernvergabe zu berücksichtigen (z.B. Baulücken, Neubauten, Anbauten oder sonstige Innenverdichtungen). Leider ist es nicht möglich, alle zukünftigen hausnummernrelevanten Bauvorhaben und Entwicklungen in die heutigen Nummerierungsüberlegungen mit einzubeziehen. Sie sind einfach noch nicht bekannt.

 

Da es sich bei den zur Verfügung stehenden Hausnummern ausschließlich um die Hausnummer 5 mit entsprechenden Buchstabenzusätzen handelt, lassen diese nur wenig bis keinen Spielraum bei zukünftigen Veränderungen entlang des Stichweges zu. Die Wahrscheinlichkeit einer erneuten umfangreichen Hausnummernanpassung ist daher vergleichsweise hoch.

 

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf eine dauerhafte Nummerierung der anliegenden Grundstücke des Privatweges haben dessen Eigentümer alternativ zur einfachen Nummerierungsanpassung entlang des Stichweges eine offizielle Benennung des Weges angeregt. Mit einer Benennung des Privatweges ist es möglich, allen betroffenen Grundstücken/Eingängen eine ganze Hausnummer (1,2,3,4 usw.) in chronologisch fortlaufender Nummerierung zuzuteilen.

 

Mit Blick auf eine dauerhafte Nummerierung und zur Vermeidung weiterer Anpassungen infolge zukünftiger noch unbekannter Vorhaben entlang des Stichweges befürwortet und unterstützt die Stadt Braunschweig die Benennung des Privatweges.

 

Da neben dem Beschluss des Stadtbezirksrates bei Privatstraßen/-wegen auch die Zustimmung der Eigentümer zur Benennung der privaten Grundstücksfläche erforderlich ist,

haben sich die Eigentümer des Privatweges nach ausgiebiger Diskussion und unter Einbeziehung des zuständigen Ortsheimatpflegers darauf geeinigt, für den Privatweg den Namen „Fledermauskamp“ zur Benennung vorzuschlagen. Diese Benennung des Weges beschreibt den Bezug zu der im Umfeld auftretenden Fledermauspopulation.

 

Anhörung

Die Benennung einer Straße dient dem öffentlichen Interesse und verleiht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke in Bezug auf die Straßenbenennung keinen Rechtsanspruch auf Beibehaltung eines Straßennamens bzw. einer Lagebezeichnung. Bei der Umbenennung von Straßen bzw. Lagebezeichnungen sind jedoch die Belange der Anlieger in die Entscheidungsfindung einzubeziehen (adressenbezogenes Interesse). Daher wurden von der Verwaltung alle Wegeeigentümer sowie die Eigentümer der anliegenden Grundstücke angehört, die nicht Eigentümer des Privatweges sind, deren Lagebezeichnung sich durch die Benennung des Privatweges jedoch ändert.

 

Es bestehen als Ergebnis der Anhörung bis auf eine Ausnahme keine Bedenken, den Weg als „Fledermauskamp“ zu benennen. Ein Eigentümer eines anliegenden Grundstücks kann sich mit dem Namensvorschlag nicht identifizieren und bevorzugt die o.g. einfache Hausnummernanpassung zur Waggumer Straße, auch auf die Gefahr hin, dass eine weitere Hausnummernanpassung erfolgen muss.

 

Die Vergabe der neuen Lagebezeichnungen in Verbindung mit der Benennung des Privatweges verursachen direkt bei allen Anliegern Kosten und Aufwand für die Änderung ihrer Papiere, Korrespondenzen und sonstiger Privatunterlagen. In der aktuellen Rechtsprechung werden die zumutbaren Kosten und der Aufwand vergleichsweise hoch angesetzt. Der Betroffene ist dabei „gehalten von der längeren eingeräumten Anpassungszeit sachgerecht Gebrauch zu machen“ (z. B. den vorhandenen Drucksachenbestand nach und nach aufzubrauchen). Diese Kosten entstehen aber in jedem Fall auch, falls die neue Hausnummernvergabe ohne einen neuen Straßennamen nur durch eine geänderte Hausnummernvergabe zur Waggumer Straße erfolgen sollte.

 

In Braunschweig werden in diesem Zusammenhang die Kosten für Adressänderungen auf vorhandenen Personal- und Anwohnerparkausweisen von der Stadt übernommen. Gleiches gilt auch für Adressänderungen in Fahrzeugpapieren. Ergänzend trägt die Stadt die Verfahrenskosten sowie die Kosten für die Fortführung diverser öffentlicher Register. Darüber hinaus entstehende Kosten sind durch die betroffenen Anlieger selbst zu tragen.

 

Soweit der Stadtbezirksrat in der Abwägung allen ermessensrelevanten Tatsachenmaterials die öffentlichen Interessen höher gewichtet als die privaten Interessen, ist eine Benennung des Privatweges als „Fledermauskamp“ für die zwingend erforderlichen Änderungen der o.g. Lagebezeichnungen möglich.

 

Da auch ohne eine Benennung des Privatweges in jedem Fall eine Hausnummern-neuordnung für die entlang des Privatweges gelegenen Grundstücke mit den entsprechenden Folgekosten erforderlich ist, empfiehlt die Verwaltung in Abwägung des o.g. Sachverhaltes die Benennung des Privatweges in „Fledermauskamp“.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise