Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die im Jahr 2018 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirks 112 Wabe-Schunter-Beberbach werden wie folgt verwendet:

 

  1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen     967,92 €
  2. Mittel für Ortsbüchereien  4.900,00 €
  3. Straßenunterhaltung bezirkliche Straßen20.000,00 €
  4. Hochbauunterhaltung bezirkliche Friedhöfe    2.000,00 €
  5. Grünanlagenunterhaltung bezirkliche Friedhöfe     600,00 €

 

Der Verwaltungsvorschlag ergibt sich aus dem Begründungstext.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2018.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 112 - Wabe-Schunter-Beberbach werden folgende Vorschläge unterbreitet:

 

Zu 1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen    967,92

 

GS WaggumPinnwände    326,92 €

GS GliesmarodeBibliotheksregal    641,00 €

 

Zu 2. Mittel für Ortsbüchereien 4.900,00 €

(Sockelbetrag 500,00 € + anteiliger Verteilung nach Ausleihzahlen 2017)

 

Ortsbücherei Bevenrode    791,00 €

Ortsbücherei Bienrode    653,00 €

Ortsbücherei Querum 2.435,00 €

Ortsbücherei Waggum 1.021,00 €

 

Zu 3. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen20.000,00 €

 

Pappelallee20.000,00 €

Fahrbahn Höhe Haltestelle Pappelallee bei Haus-Nr. 6; Erneuerung der Fahrbahndecke einschl. Asphalt- und Schottertragschicht, ca. 200 m² (bereits durch den Stadtbezirksrat am 22.11.2017 beschlossen);

beitragspflichtig (erst abrechenbar, wenn die Anlage durchgängig erneuert ist)

 

Zu 4. Hochbauunterhaltung bezirklicher Friedhöfe2.000,00 €

 

Teilsanierung der Außenfassaden auf dem Friedhof Bevenrode, Teilanstrich2.000,00 €

 

Zu 5. Grünanlagenunterhaltung bezirklicher Friedhöfe   600,00 €

 

Friedhof Waggum und Bevenrode; Aufarbeitung von zwei Gartenbänken   600,00€

 

 

Zu den Verwendungsvorschlägen zur Grünanlagenunterhaltung wird die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt eine Beschlussvorlage einbringen.

 

Der Stadtbezirksrat 112 – Wabe-Schunter-Beberbach hat im laufenden Haushaltsjahr von dem Recht Gebrauch gemacht, die Haushaltsmittel als Budget zugewiesen zu bekommen (siehe § 16 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig).             

 

 

 

 

 

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Anlagen

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