Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08076
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2018 im Stadtbezirksrat 331 - Nordstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Entscheidung
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24.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die in 2018 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 331 – Nordstadt werden wie folgt verwendet:
1. Einrichtungsgegenstände für bezirkliche Schulen 850,50 €
2. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen 10.500,00 €
Die Verwendungsvorschläge ergeben sich aus dem Begründungstext und den Anlagen.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2018.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 331 – Nordstadt – unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:
Zu 1.: Einrichtungsgegenstände für bezirkliche Schulen 850,50 €
Grundschule Am Schwarzen Berge
Aktenschrank 318,80 €
Grundschule Bültenweg
Tische 392,70 €
Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße
Flipchard 139,00 €
Zu 2.: Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen 10.500,00 €
Sielkamp
Gehweg Nordseite vor Haus-Nr. 8/Bushaltestelle Sielkamp
Auswechseln der Gehwegplatten und Regulierung der
Schottertragschicht, einzelne defekte Tiefborde erneuern
beitragspflichtig* 4.000,00 €
Sielkamp
Gehweg Ostseite gegenüber Seniorenheim Nr. 1 D
Auswechseln der Gehwegplatten und Regulierung der
Schottertragschicht
beitragspflichtig* 6.500,00 €
(* erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)
Zu den Verwendungsvorschlägen bezüglich Grünanlagenunterhaltung wird die
Fachverwaltung zu einem späteren Zeitpunkt eine Beschlussvorlage einbringen.
Der Stadtbezirksrat 331 – Nordstadt – hat im laufenden Haushaltsjahr von dem
Recht Gebrauch gemacht, die Haushaltsmittel als Budget zugewiesen zu bekommen
(siehe § 16 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig). Verschiebungen zwischen den einzelnen Teilbudgets sind somit möglich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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