Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07584

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH werden für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Geschäftsführung der VHS Arbeit und Beruf GmbH für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt wird.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Geschäftsführung der Haus der Familie GmbH für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt wird.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zu den Jahresabschlüssen 2017 der Volkshochschule Braunschweig GmbH (VHS), der VHS Arbeit und Beruf GmbH (VHS AuB) und der Haus der Familie GmbH (HdF) Bezug genommen (siehe Drucksache 18-07583).

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 12 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der VHS der Gesellschafterversammlung.

 

Gemäß § 5 Ziffer 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der VHS AuB ist die Gesellschafterversammlung zuständig, Beschlüsse über die Entlastung der Geschäftsführung zu fassen.


Gemäß § 7 Absatz 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der HdF ist die Gesellschafterversammlung zuständig, Beschlüsse über die Entlastung der Geschäftsführung zu fassen.

 

Die VHS wird in den Gesellschafterversammlungen der VHS AuB und der HdF von der Geschäftsführung vertreten.

 

In Vorbereitung einer Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat der VHS gemäß § 10 Ziffer 6 Buchstabe d) des Gesellschaftsvertrages der VHS in seiner Sitzung am 25. April 2018 über die Entlastung der Geschäftsführungen beraten und die Entlastung der Geschäftsführungen der VHS, der VHS AuB und der HdF empfohlen.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der VHS herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der geltenden Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
 

 

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