Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

1.der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH werden angewiesen,
 

2.der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,

 

in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat werden für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2017 der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (StB-GmbH) Bezug genommen (siehe Drucks.-Nr. 18-08029).

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Buchst. b des Gesellschaftsvertrages der StB-GmbH obliegt die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung der StB-GmbH. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der StB-GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der StB-GmbH sowie der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

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