Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08030
Grunddaten
- Betreff:
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Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH Jahresabschluss 2017 - Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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31.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
1.der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH werden angewiesen,
2.der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,
in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat werden für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2017 der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (StB-GmbH) Bezug genommen (siehe Drucks.-Nr. 18-08029).
Gemäß § 12 Abs. 1 Buchst. b des Gesellschaftsvertrages der StB-GmbH obliegt die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung der StB-GmbH. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der StB-GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der StB-GmbH sowie der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
