Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2017 der Kraftverkehr Mundstock GmbH, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung von 189.381,79 € ein Jahresergebnis von 0,00 € ausweist, wird festgestellt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Sämtliche Geschäftsanteile der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.

 

Gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der KVM. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der geltenden Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der KVM hat dem Jahresabschluss 2017 in seiner Sitzung am 25. April 2018 zugestimmt.

 

Folgende Tabelle zeigt die Ergebnisentwicklung der Jahre 2016 und 2017 sowie die Planzahlen 2018:

 

Das Jahresergebnis 2017 der KVM beträgt rd. 189 T€ und liegt somit um rd. 20 T€ über dem Planwert für das Wirtschaftsjahr 2017 von 169 T€. Im Ergebnis ist ein Ertrag aus der Beteiligung an der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) in Höhe von 79 T€ sowie eine Gewinnabführung der Tochtergesellschaft Mundstock Reisen GmbH (MR) von 67 T€ enthalten. Der Jahresüberschuss ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in voller Höhe an die SBBG abzuführen.

 

Die Gesamterträge erhöhten sich gegenüber dem für das Jahr 2017 geplanten Wert von 7.848 T€ leicht um 16 T€ auf 7.864 T€. Hierbei reduzierten sich zum einen die Linienerträge durch eine negativ wirkende Zuordnung der Schülersammelzeitkarten, positiv wirkten sich höhere Subunternehmerleistungen für die Braunschweiger Verkehrs-GmbH sowie Erträge aus Dieselverkäufen an die Tochterunternehmen aus.

 

Während im Aufwandsbereich der Materialaufwand um 46 T€ auf 1.692 T€ durch den gestiegenen Dieseleinkaufspreis sowie Lagerbestandsoptimierungen und der Personalaufwand um 121 T€ auf 5.271 T€ aufgrund der Tarifsteigerungen des Jahres 2017 anstiegen, reduzierten sich die Abschreibungen um 67 T€ auf 293 T€ (reduzierte Investitionen) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch einen sparsamen Mitteleinsatz um 73 T€ auf 477 T€. Weiterhin verschlechterte sich das Zinsergebnis um 5 T€ auf 71 T€ bei gleichzeitigem Rückgang der Steuerlast um 3 T€ auf 17 T€. Zusammen mit den um insgesamt 33 T€ höheren Abführungen der MR und der MNS ergab sich die genannte Ergebnisverbesserung von insgesamt 20 T€ gegenüber dem Planwert.

 

Die Erträge aus der Beteiligung MNS erhöhten sich um 28 T€ gegenüber dem Planwert (51 T€) und betrugen 79 T€. Da zwischen der KVM und der MNS kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erfolgte die Abführung auf Basis des Jahresabschlusses 2016. Die Ergebnisentwicklung im Jahr 2017 verlief ebenfalls positiv und schloss mit einem Ergebnis von 124 T€, das um 24 T€ über dem Planwert des Jahres 2017 von 100 T€ liegt.


Die Ergebnisabführung der MR lag mit 67 T€ um 5 T€ über dem Planwert. Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft im Wirtschaftsjahr 2017 verlief durchaus positiv, jedoch gestaltet sich die Einstellung von geeignetem Fahrpersonal für den saisonbestimmten Reisebereich schwierig.

 

Die KVM hält zudem 100 % der Anteile an der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG). Die PVG, mit der kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erwirtschaftet Erträge aus Linienverkehren und aus einer verbundweiten „Allgemeinen Vorschrift“ nach der EU-VO 1370/2007 (AV) durch Zahlungen des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (ehemals Zweckverband Großraum Braunschweig).

 

Das Ergebnis der PVG weist ein gegenüber der Wirtschaftsplanung 2017 (118 T€) um 28 T€ verringerten Jahresüberschuss von 90 T€ aus. Für die KVM entsteht keine Ergebniswirkung, da der erwirtschaftete Jahresüberschuss den aus dem Jahr 2016 bestehenden Verlustvortrag (315 T€) weiter reduziert.

 

Die Investitionen der KVM betrugen im Geschäftsjahr 2017 rd. 305 T€ und blieben damit hinter dem Plan (450 T€) um 145 T€ zurück. Es wurden hauptsächlich 131 T€ in den ersten Bauabschnitt der wasserschutzseitig erforderlichen Erneuerung eines Ölabscheiders, 108 T€ in den Erwerb eines gebrauchten Omnibusses zur Erbringung einer bestellten Mehrleistung sowie 47 T€ in neue Hard- und Software investiert. Das Anlagevermögen ist fast konstant geblieben und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 3 T€ auf 5.325 T€ zum 31. Dezember 2017.

 

Das Finanzergebnis in Höhe von -71 T€, das insbesondere die Darlehenszinsen beinhaltet, weicht nur geringfügig gegenüber der Planung (-66 T€) um 5 T€ ab und verbesserte sich zum Vorjahr (-92 T€) um 21 T€.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 23. Februar 2018 erteilt.

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2017 sind als Anlagen beigefügt.

 


 

 

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Anlagen

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