Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-08181
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunft des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Beantwortung
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31.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der dem Flughafenausbau zu Grunde liegende "Masterplan für den Verkehrsflughafen BS-WOB" wird in den Kennzahlen
-Passagieraufkommen 250000 zu 165000 (2025 zu 2016)
-Flugbewegungen 36000 zu 29000 (2025 zu 2016)
-Geschäfts/Werksverkehr 12000 zu 9600 (2025 zu 2016)
bereits heute deutlich verfehlt.
Trotz einer 30% Gebührenerhöhung ist der Betrieb des Flughafens eine dauer-defizitäre Einrichtung. Ohne die Betriebskostenzuschüsse der Gesellschafter und VW wäre bereits heute die Frage der Zahlungsunfähigkeit zu stellen.
Hieraus ergeben sich folgende Fragen.
1. Vor dem Hintergrund des EU Beihilferechts, welches ab 2024 nur noch bedingt Zuschüsse zulässt, wie sie derzeit durch die Gesellschafter und VW gezahlt werden, stellt sich die Frage, in welcher Höhe bis zum 31.12.2023 zum Weiterbetrieb des Flughafens diese Betriebskostenzuschüsse gezahlt werden (kumuliert oder jahresweise)?
2. Besteht eine Übersicht über den Investitionsbedarf und Sanierungsbedarf, der in Besitz der Flughafen GmbH befindlichen Gebäude und Grundstücke?
3. Kann jederzeit eine Aussage darüber getroffen werden, ob die Merkmale einer drohenden Zahlungsunfähigkeit vorliegen?
