Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08062-01
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan "Franz-Rosenbruch-Weg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0130 Referat Kommunikation; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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09.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.04.2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Der Bebauungsplanentwurf zur Realisierung des Görgemarktes im Kanzlerfeld „Franz-Rosenbruch-Weg“, OE 39, muss von einem beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB auf ein Normal-Verfahren umgestellt werden. In diesem Zusammenhang sind nunmehr eine naturschutzrechtliche Ausgleichsbilanzierung und ein Umweltbericht erforderlich. Vor diesem Hintergrund und der Länge des Verfahrens sind alle maßgeblichen Gutachten (Einzelhandel, Verkehr und Lärm) auf Aktualität überprüft worden und werden zurzeit überarbeitet. Auf dieser Grundlage werden parallel die Planung und die Begründung im Detail überarbeitet.
Es ist vorgesehen, nach der Sommerpause mit den überarbeiteten Planunterlagen die erforderliche erneute Beteiligung der Behörden durchzuführen und zum Ende des Jahres den Beschluss für die erneute Auslegung herbeizuführen.
Abweichend zu dem bisherigen Procedere soll dieser Auslegungsbeschluss vom Rat gefasst werden, damit die Abwägung über die aus den vorherigen drei Auslegungen bereits vorliegenden Einwendungen (3 x ca. 70 - 80 Einwendungen) beschlossen werden kann. Damit kann den Bürgern anschließend mitgeteilt werden, wie ihre Einwendungen gewertet wurden. Dies konnte bisher noch nicht erfolgen und hat bei den Bürgern zu Unverständnis geführt. Üblicherweise wird über die Abwägung erst im Zusammenhang mit dem Satzungsbeschluss entschieden.
Deshalb wird zurzeit parallel zur Neufassung der Bebauungsplanunterlagen auch die Abwägung für die Einwendungen erarbeitet. Aufgrund der Fülle und des Umfangs der Einwendungen ist dies mit einem erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden.
