Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08216
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zur stadtweiten Einführung von Bücherschränken in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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18.05.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Dem von der Verwaltung vorgelegten Konzept zur stadtweiten Einführung von Bücherschränken in Braunschweig wird zugestimmt.
Im Einzelnen sollen dabei die unter 1 a.-e. aufgeführten Parameter Anwendung finden:
- Das in der Anlage 2 beigefügte einheitliche Bücherschrankmodell soll stadtweit zum Einsatz kommen.
- Die Kosten für die Herstellung und den Transport in Höhe von derzeit 3.800 € übernehmen die jeweiligen Stadtbezirksräte.
- Der Verwaltung obliegen die vorbereitenden Maßnahmen inkl. Prüfung eines Aufstellungsortes, die Beschaffung und Aufstellung der Bücherschränke.
- Die Stadtbezirksräte erklären sich bereit, Personen oder Institutionen zu benennen, die als Paten die inhaltliche Kontrolle der in die Bücherschränke eingebrachten Bücher, Zeitschriften etc. übernehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterhaltung sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten und die dafür erforderlichen Personalressourcen im Umfang von 0,5 Stellen vorzuhalten.
- Zur Durchführung des unter 1. beschlossenen Konzeptes, insbesondere zur Sicherstellung der Gewährleistung der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht, wird die Verwaltung mit den erforderlichen finanziellen Ressourcen ausgestattet:
Während die Anschaffung den Stadtbezirksräten obliegt, werden die laufenden Unterhaltungskosten nicht aus den Budgets der Stadtbezirksräte bestritten, da es sich bei den Bücherschränken um öffentliches Mobiliar, analog zu Sitzgelegenheiten wie Bänken etc., handelt, für die die Verwaltung eine Unterhaltungspflicht besitzt. Zur Sicherstellung dieser Unterhaltungskosten wird die Verwaltung beauftragt, in das Budget des Fachbereichs Kultur Mittel in Höhe von jährlich 5.000 € ab dem Haushalt 2019 einzustellen. Der Unterhaltungsetat wird dem zukünftigen Unterhaltungsbedarf in den Haushaltsjahren jeweils angepasst.
Sachverhalt
Zum Haushalt 2018 hat die SPD-Fraktion folgenden finanzwirksamen Antrag FWE177 eingebracht:
„Das Projekt "Offene Bücherschränke", das in Bonn, Mainz, Darmstadt, Hannover und anderen Städten erfolgreich umgesetzt worden ist, soll auch in Braunschweig umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um ein Projekt der offenen Bücherschränke, die von allen Bürgerinnen und Bürgern eines Stadtteils gemeinsam genutzt werden können. Gespendete Bücher können von allen Interessierten kostenfrei ausgeliehen oder auch gegen andere Bücher ausgetauscht werden. Im Einzelfall ist zu prüfen, welcher Standort für dieses Projekt geeignet erscheint und ob eine Einrichtung oder ein Verein o. a. eine Patenschaft übernehmen kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur stadtweiten Einführung von Bücherschränken in Braunschweig zu erarbeiten und den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorlegen. In diesem Konzept sollen die erforderlichen Voraussetzungen sowie Kosten und Ressourcen, die für die Einführung auf Seiten der Stadtbezirksräte und der Verwaltung erforderlich sind, benannt werden.“
Im Umsetzung dieses Auftrages ist folgendes Konzept durch die Verwaltung entwickelt worden:
Konzept: Braunschweiger Bücherschränke
- Ausgangssituation in Braunschweig
Mit der Stadtbibliothek im Zentrum Braunschweigs am Schlossplatz sowie insgesamt zwei Zweigstellen und 17 Ortsbüchereien (Übersicht: siehe Anlage 1) hält die Stadt Braunschweig ein, hinsichtlich des Medienbestandes, umfangreiches Bibliotheksangebot vor.
Seit einigen Jahren hat sich in vielen deutschen Städten – jenseits vorhandener Bibliotheksinfrastruktur – zusätzlich die Aufstellung sog. Bücherschränke etabliert. Die Bücherschränke ermöglichen es, unabhängig der Öffnungszeiten von Bibliotheken, den Bürgerinnen und Bürgern jederzeit Lektüre vorzuhalten. Anders aber als im Leihverfahren der Bibliotheken bedarf es weder der Registrierung noch der Rückgabe der Bücher. Das Prinzip basiert im besten Sinne auf Gegenseitigkeit von Buchentnahme und Buchrückgabe. Es ist ein nachbarschaftlicher, aber dennoch anonymer Leihvorgang. Die Bücherschränke werden in der Regel auch nachts nicht verschlossen. Sie müssen jedoch regelmäßig auf indexierte Literatur (jugendgefährdend, politisch) kontrolliert werden.
Bereits in den Jahren 2014 und 2015 sind aus zwei Stadtbezirken im Zusammenhang mit dem Bürgerhaushalt Beschlüsse zur Aufstellung von Bücherschränken an die Verwaltung übermittelt worden. Im Kontext dieser Aufstellungsmaßnahmen wurde ein Bücherschrank im Stadtbezirk 331 Nordstadt in Zusammenarbeit zwischen Stadtbezirksrat und Nibelungen-Wohnbau-GmbH realisiert. Basierend auf einem Vorschlag des Stadtbezirksrates 310 Westliches Ringgebiet wurde auf dem Frankfurter Platz eine ehemalige Telefonzelle als Offener Bücherschrank errichtet und nach Fertigstellung im März 2017 an den Stadtbezirk übergeben.
Aktuell liegen der Verwaltung die folgenden inhaltlichen Beschlüsse resp. mündlich oder schriftlich getätigten Absichtserklärungen zur Aufstellung von Bücherschränken aus den Stadtbezirksräten vor:
- erster und zweiter Bücherschrank im Stadtbezirk 332 – Schunteraue (Antrag),
- erster Bücherschrank im Stadtbezirk 222 – Timmerlah-Geitelde-Stiddien (Antrag),
- zweiter Bücherschrank im Stadtbezirk 310 – Westliches Ringgebiet (Antrag),
- avisierter Bücherschrank im Stadtbezirk 120 – Östliches Ringgebiet,
- avisierter Bücherschrank im Stadtbezirk 211 – Stöckheim-Leiferde,
- avisierter Bücherschrank im Stadtbezirk 221 – Weststadt,
- avisierter dritter Bücherschrank im Stadtbezirk 310 – Westliches Ringgebiet
- Entscheidungszuständigkeit
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die beiden bislang realisierten Bücherschränke im Westlichen Ringgebiet und in der Nordstadt unmittelbar bzw. mittelbar in Umsetzung der Beschlüsse zum Bürgerhaushalt aufgestellt wurden und daher eine Zuständigkeit der Stadtbezirksräte anzunehmen war. Eine solche Beschlusszuständigkeit der Stadtbezirksräte gilt jedoch nur, wenn eine Zuordnung zum Bürgerhaushalt vorgenommen werden konnte. Für weitere aktuelle und zukünftige Beschlüsse zur Aufstellung von Offenen Bücherschränken fehlt es somit an einer Beschlusskompetenz der Stadtbezirksräte, so dass es sich daher nur um Vorschläge nach § 94 Abs. 3 S. 1 NKomVG handelt. Das heißt, inhaltlich gefasste Beschlüsse über die Aufstellung von Bücherschränken in einem Stadtbezirk sind formal als Vorschlag im Sinne der vorgenannten Vorschrift zu behandeln.
Beschlusszuständigkeit für das Konzept zur Aufstellung von Offenen Bücherschränken:
Es liegt keine Ratszuständigkeit nach § 58 Abs. 1 und 2 NKomVG vor und es handelt sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne der Richtlinie des Rates nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG. Daher stellt der VA gem. § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG das zuständige Gemeindeorgan dar, um ein einheitliches Verfahren für den Umgang mit den Aufstellungsvorschlägen festzulegen. Dementsprechend ist der VA das beschlusszuständige Organ für das mit dem finanzwirksamen Antrag FWE177 im Rahmen des Haushalts 2018 beauftragte Konzept zur Aufstellung von Offenen Bücherschränken.
Ziel einer Beschlussfassung des Bücherschrankkonzeptes ist es, ein für alle Stadtbezirksräte gleichartiges Verfahren sicherzustellen, mit dem, nach Eingang des Vorschlags der Stadtbezirksräte, eine jeweils zeitnahe und wirtschaftliche Realisierung von Bücherschrankaufstellungen durch die Verwaltung gewährleistet werden kann. Sofern dem vorliegenden Konzept zugestimmt wird, bedarf es zukünftig nur noch des inhaltlichen Beschlusses eines Stadtbezirksrates zur Aufstellung eines Bücherschrankes, um das Umsetzungsverfahren durch die Verwaltung in Gang zu setzen. Der Beschluss wird zu diesem Zweck über die Bezirksgeschäftsstellen an die Kulturverwaltung geleitet.
- Aufstellung eines für alle Stadtbezirke verbindlichen, einheitlichen Modells
Die Aufstellung von Bücherschränken in der Nordstadt und dem Westlichen Ringgebiet sind Grundlage des vorliegenden Konzeptes. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen hinsichtlich divergierender Vorstellungen der Stadtbezirksräte für die konkrete Umsetzung schlägt die Verwaltung ein einheitliches Schrank-Modell vor, dass den Funktionsanforderungen und Nutzungsbedürfnissen sowie den stadtbildgestalterischen Ansprüchen genügt. Die Verwaltung hat hierzu einen entsprechenden Modellvorschlag erarbeiten lassen (siehe Anlage 2).
Vorteile des einheitlichen Modells sind:
- mit ca. 3.800 € deutlich wirtschaftlicher als individuelle Lösungen;
- ggü. allen bisher eingesetzten Modellen verfügt es über ein integriertes Fundament, so dass es in den meisten Fällen ohne weitere und kostenintensive Fundamentierungsarbeiten und ohne zusätzliche Kosten aufgestellt werden könnte;
- eine einheitliche Stadtmöblierung wäre sichergestellt;
- die Materialität sollte eine geringe Störanfälligkeit gewährleisten
Da zu diesem von der Verwaltung erarbeiteten Modell bereits erste Vorüberlegungen angestellt wurden, könnte im Falle der Zustimmung zu diesem Modell eine entsprechende Ausschreibung zeitnah vorbereitet werden.
- Aufgaben der Kulturverwaltung
Nachdem ein Stadtbezirksrat seinen Wunsch nach Aufstellung eines Bücherschrankes sowie den vorgesehenen Aufstellungsort benannt hat werden die folgenden Aufgaben von der Kulturverwaltung bearbeitet. Bei der Wahl der Aufstellungsorte sollten nach Möglichkeit Räume definiert werden, die nicht im direkten Umfeld bestehender Bibliothekseinrichtungen liegen. Um zudem die Gefahr von Vandalismusschäden möglichst gering zu halten, werden die Stadtbezirksräte gebeten, für die aufzustellenden Bücherschränke Standorte auszuwählen, die aufgrund hoher Publikumsfrequenz soziale Kontrolle ermöglichen.
Vor der Aufstellung:
- Abstimmung des Standortes mit den entsprechenden Fachbereichen innerhalb der Verwaltung,
- Prüfung der genauen Örtlichkeit (verdeckte Leitungen, versperrte Zufahrten, Privatgrund/öffentlicher Grund),
- Ggf. erneute Befassung des Stadtbezirksrates mit einem alternativen Standort,
- Abschluss eines Nutzungsvertrages (für den öffentlichen Raum) durch die Verwaltung,
- Beauftragung, Transport und Sicherstellung des Ablaufs der Anlieferung durch die Verwaltung,
- Ggf. Gründung und Abstimmungen mit dem Stadtbezirksrat im Rahmen eines Ortstermins,
nach der Aufstellung:
- regelmäßige Prüfung der Verkehrssicherheit,
- Organisation von Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit,
- Über die Rechtspflichten aus der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht hinaus hat die Verwaltung das adäquate Erscheinungsbild des Bücherschranks als sog. „öffentliches Mobiliar“ sicherzustellen (z. B. Schutz vor Verwahrlosung, Winterdienst, Graffiti-Entfernung)
- Bearbeitung von Schadensangelegenheiten,
- regelmäßige Pflege der vorhandenen Infrastruktur/Abwicklung von Reparaturen,
- Beantwortung von Anfragen und Hinweisen aus der Bevölkerung zum jeweiligen Objekt.
5. Betreuung
Auch wenn mit einer Vereinheitlichung des Verfahrens der Personalaufwand für die bislang individuelle Aufstellung sinken würde, ist dennoch abzusehen, dass bereits die o. g. und weitere Vorschläge die Umsetzungsressourcen des mit dieser neuen Aufgabe betrauten Fachbereichs Kultur überschreiten. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht nur die Aufstellung, sondern auch die kontinuierliche Betreuung personell sichergestellt werden muss. Da auch die Verkehrssicherungspflicht der Verwaltung obliegt, folgen hieraus Verpflichtungen (z. B. Schadensregulierungen, Vertragsabschlüsse, Firmenbeauftragungen etc.), die personell entsprechend abgebildet werden müssen. Hierfür bestehen derzeit keine Kapazitäten im Fachbereich Kultur.
Die kontinuierliche inhaltliche Betreuung des Buchbestandes in den Bücherschränken vor Ort ist indes durch Benennung von ehrenamtlich tätigen Schrankpaten durch den Stadtbezirksrat zu gewährleisten.
6. Finanzierung
Die Aufstellung von Bücherschränken ist eine zusätzliche Aufgabe, deren Finanzierung sichergestellt sein muss.
Anschaffungskosten (Zuständigkeit: Stadtbezirksrat)
Der Stadtbezirksrat Nordstadt hatte Mittel i. H. v. rd. 4.500 € aufgewendet, der Stadtbezirksrat Westliches Ringgebiet einen Betrag i. H. v. 2.500 €. Für die Aufstellungsarbeiten hat die Verwaltung einen Betrag i. H. v. rd. 2.200 € aufgewendet. Nach diesen Erfahrungswerten und Berechnungen sind im Durchschnitt 3.800 € für Erwerb und Aufstellung eines Bücherschrankes erforderlich.
Die Stadtbezirksräte, die einen Bücherschrank aufstellen wollen, planen in ihren Verfügungsmitteln für Erwerb, Transport und Aufstellung einen Betrag von 3.800 € ein. Der Verwaltung steht kein Anschaffungsbudget zur Verfügung.
Unterhaltungskosten und Kosten für Verkehrssicherungspflicht (Zuständigkeit: Verwaltung)
Es ist anzunehmen, dass in vielen Stadtbezirken Bücherschränke zu realisieren sein werden. Hierbei muss davon ausgegangen werden, dass einzelne Stadtbezirksräte aufgrund ihrer Größe auch mehrere Bücherschränke aufstellen möchten.
Für die Unterhaltung und die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht (Reparaturen, Wartung, Pflege) wird die Verwaltung, beginnend zum Haushalt 2019, einen jährlichen Ansatz i. H. v. 5.000 € für die Regulierung von Schadens-/Vandalismusfällen etc. anmelden.
Für diese Aufgabe steht bisher kein Budget im Ansatz des Fachbereichs Kultur zur Verfügung. Bislang anfallende Kosten gehen zulasten anderer kultureller Projekte. Der Ansatz wird gemäß zunehmender Anzahl der realisierten Bücherschränke bei jährlicher Evaluation zur jeweiligen Haushaltsanmeldung angepasst.
Zusammengefasst ergibt sich die folgende Kostenübersicht:
Kostenart | Kostenträger | Betrag |
Anschaffungskosten (inkl. Transport) | Stadtbezirksrat | 3.800,00 € |
Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht | Verwaltung | 5.000,00 € (geschätzt) |
Personalkosten (0,5 Stellen S11b) | Verwaltung | 34.000 € (lt. Durchschnitts-Personalkostentabelle 2018 inkl. AG-Zulagen) |
7. Weiteres Verfahren
In einem ersten Schritt wird die Verwaltung die erforderliche Ausschreibung des einheitlichen Modells vorbereiten und vornehmen. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass nach Ressourcenbereitstellung im Haushalt 2019 die bereits vorliegenden Vorschläge der Stadtbezirksräte zur Aufstellung von Bücherschränken in der Reihenfolge ihres Eingangs vorbehaltlich der jeweiligen Sicherung der Finanzierung umgesetzt werden können. Vorbereitende Prüfungen zur Frage von Aufstellungsorten können bereits im Jahr 2018 erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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16,2 MB
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2
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(wie Dokument)
|
1,1 MB
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