Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-07670
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Rheinring/Elbestraße", HO 48 Stadtgebiet zwischen Rheinring, Nahestraße und Elbestraße Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Anhörung
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23.05.2018
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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30.05.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) Satz 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Für das Stadtgebiet zwischen Rheinring, Nahestraße und Elbestraße hat der Verwaltungsausschuss am 14. Februar 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rheinring/Elbestraße“, HO 48, beschlossen.
Die Baugenossenschaft Wiederaufbau eG beabsichtigt, das bestehende teilweise leerstehende Nahversorgungszentrum abzubrechen und durch Neubauten zu ersetzen. Im Wesentlichen ist dabei ein Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 1.500 m² und einer Bäckereifiliale geplant. Ergänzend soll ein Arzt- und Geschäftshaus mit privaten Dienstleistungsangeboten errichtet werden. Zur Realisierung der Planung ist ferner der Abbruch von zwei leerstehenden Garagenanlagen erforderlich. Sowohl im Plangebiet als auch in den angrenzenden öffentlichen Straßen werden dem Bedarf entsprechend private Stellplätze und öffentliche Parkplätze hergestellt.
Die Umsetzung der Planung wird zu einer deutlichen städtebaulichen Verbesserung führen. Das künftige Nahversorgungszentrum öffnet sich gegenüber den öffentlichen Räumen. Zwischen den Gebäuden entsteht eine private Platzfläche, die dem Aufenthalt und der Kommunikation dienen kann. Für den westlichen Bereich der Weststadt wird ein attraktives Nahversorgungsangebot geschaffen.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, der Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 7. April 2017 bis 8. Mai 2017 durchgeführt.
BS|ENERGY verweist auf die im Plangebiet verlaufenden Fernwärmeleitungen und Schachtbauwerke. BS|Netz weist daraufhin, dass eine Ortsnetzstation erforderlich ist. Die ALBA Braunschweig GmbH bittet um Beachtung der im geplanten Zufahrtsbereich liegenden Wertstoffcontainerstation. Diese Aspekte wurden in der weiteren Planung berücksichtigt.
Die Industrie- und Handelskammer hat keine Bedenken gegen die Planung.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 15. Januar 2018 bis 15. Februar 2018 durchgeführt.
Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat keine raumordernischen Bedenken gegen die Planung.
Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Am 17. Januar 2018 wurde eine Bürgerversammlung durchgeführt. Die Planunterlagen standen zusätzlich vom 8. bis 16. Januar 2018 als Aushang und im Internet zur Verfügung.
Es waren ca. 21 Bürgerinnen und Bürger anwesend. Grundsätzliche Bedenken gegen die Planung wurden nicht geäußert. Es wurden Fragen zu einzelnen Aspekten der Planung und deren Umsetzung gestellt. Dabei wurde ein baldmöglicher Baubeginn gewünscht. Nachträglich ging noch eine schriftliche Stellungnahme ein, die bemängelt, dass die Stellplatzflächen und Fahrgassen im Plangebiet dominieren und Grünflächen sowie Wege für Fußgänger und Radfahrer fehlen.
Die vorgebrachten Fragen und Anregungen sowie die Stellungnahme der Verwaltung können der beigefügten Niederschrift entnommen werden (siehe Anlage 6).
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Rheinring/Elbestraße“, HO 48.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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567,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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538,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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754 kB
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4
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(wie Dokument)
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234,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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74,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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242,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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51,7 kB
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