Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-08224
Grunddaten
- Betreff:
-
KiTaG: Lösungen gegen den Bildungsabbau bei Sprachförderung?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P2 im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Beantwortung
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24.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Novelle zum KiTaG müssen ab August 2018 die Erzieher und Erzieherinnen in den Kindertagesstätten die Sprachförderung der zukünftigen Erstklässler übernehmen. Bislang waren dafür die Grundschulen zuständig, doch nun fällt dies in den personellen und finanziellen Zuständigkeitsbereich der Kindertagesstätten. Sollte dieser Passus - wie von vielen Kommunen gefordert - nicht noch einmal geändert werden, bedeutet dies eine erhebliche personelle Mehrbelastung sowie eine Qualitätsverschlechterung in den Kitas - zum einen wegen fehlendem Personal, zum anderen weil auch die begleitenden Strukturen für das Fachpersonal davon betroffen wären (Qualifizierungs- und Beratungsmassnahmen, Reflexion, Koordinierung etc.).
Infolge wäre die frühkindliche Sprachförderung nicht mehr in dem qualitativ notwendigem Maße möglich und die zukünftigen Erstklässler würden mit schlechteren Sprachfähigkeiten eingeschult werden. Somit sind es dann wieder die Jüngsten der Gesellschaft, an denen gespart wird.
Daher fragen wir an:
Im Falle der Nichtüberarbeitung des KiTaG:
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Braunschweig die Kindertagestätten bereits im kommenden Kita-Jahr finanziell zu unterstützen, um diesen Bildungsabbau zu stoppen (weitere Förderprojekte, Fonds etc.) und die vorhandenen Strukturen aufrecht zu erhalten?
- Welche Auswirkungen bringt das neue KiTaG auf die Entwicklung eines gemeinsamen pädagogischen Leitbildes für Bildung und Betreuung mit sich (DS 17-05824)?
- Ist bereits angedacht - im Falle der Nichtkompensation - ein Evaluationsprojekt zum Thema Sprachförderung zu starten, um so früh wie möglich die negativen Veränderungen belegen und der Landesregierung den Handlungsbedarf aufzeigen zu können (DS 17-05824)?
