Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07970

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die in 2018 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 132- Viewegsgarten-Bebelhof werden wie folgt verwendet:

 

1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schule   300,00 €

2. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen8.500,00 €

 

Der Verwaltungsvorschlag für die Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen

 

Grundschule Bebelhof   300,00 €

Regal mit Boxen (739,00 €)

Die Restfinanzierung (439,00 €) erfolgt aus dem Schulbudget der

GS Bebelhof

 

2. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen

 

Gerstäckerstraße3.500,00 €

Gehweg Nordseite, im Bereich des Hauses 14, Betonplatten

und Rechteckpflaster erneuern einschl. Schottertragschicht,

ca. 50 m2, einzelne Flächen ca. 60 m2 beitragspflichtig

(erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig

erneuert ist)

bezirklich

 

Lachmannstraße5.000,00 €

Gehweg Südseite, gesamte Länge, Betonplatten regulieren

in einzelnen Flächen, ca. 80 m2 nicht beitragspflichtig

bezirklich

 

Kleine Campestraße7.500,00 €

Gehweg Westseite, von Lachmannstraße bis Gerstäckerstraße,

Betonplatten regulieren, ca. 120 m2, nicht beitragspflichtig

 

Tannenbergstraße2.500,00 €

Gehweg Westseite, ab Einmündung Masurenstraße, Betonplatten

Herausnehmen und Rechteckpflaster einbauen, ca. 30 m2

beitragspflichtig (erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage

durchgängig erneuert ist)

 

Tannenbergstraße3.500,00 €

Gehweg Ostseite, Höhe Einmündung Masurenstraße,

Betonplatten herausnehmen und Rechteckpflaster einbauen,

ca. 40 m2, beitragspflichtig (erst abrechenbar, wenn die jeweilige

Anlage durchgängig erneuert ist)

 

Hinweis zum Teilbudget Grünanlagenunterhaltung

 

Es liegt noch kein Verwaltungsvorschlag vor. Dieser wird in einer gesonderten Vorlage nachgereicht.

 

Der Stadtbezirksrat 132 – Viewegsgarten-Bebelhof hat im laufenden Haushaltsjahr von dem Recht, die Haushaltsmittel als Budget zugewiesen zu bekommen (siehe § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig) Gebrauch gemacht.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2018.
 

 

 

 

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