Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-08239

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Bebauungsplan Trakehnenstraße wird die Renaturierung im Bereich der Springquelle in Mascherode als Ausgleichsmaßnahme aufgeführt. In diesem Zusammenhang fragen wir an:

 

1. Wie wird berücksichtigt, dass die Springquelle seit März 1977 ein Naturdenkmal ist und Zitat „die Entfernung, Zerstörung oder sonstige Veränderung des Naturdenkmals gemäß Verordnung verboten ist“?

 

2. Ist der Eigentümer des Grundstücks in die Planungen eingebunden?

 

gez.

 

Ilona Kaula

Fraktionsvorsitzende
 

 

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