Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08094
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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31.05.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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12.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Frau Stadträtin Dr. Andrea-Katharina Hanke, Leiterin des Dezernates V Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat, ist aufgrund ihrer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bei der Region Hannover gemäß § 22 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes mit Ablauf des 14. Mai 2018 aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit zur Stadt Braunschweig kraft Gesetzes entlassen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Frau Stadträtin Dr. Hanke wurde mit Wirkung vom 15. Mai 2018 in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren bei der Region Hannover berufen.
Gemäß § 22 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG - ist eine Beamtin kraft Gesetzes entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn begründet wird. Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde stellt gemäß § 30 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - das Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 BeamtStG sowie den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest.
