Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Frau Stadträtin Dr. Andrea-Katharina Hanke, Leiterin des Dezernates V Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat, ist aufgrund ihrer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bei der Region Hannover gemäß § 22 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes mit Ablauf des 14. Mai 2018 aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit zur Stadt Braunschweig kraft Gesetzes entlassen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Frau Stadträtin Dr. Hanke wurde mit Wirkung vom 15. Mai 2018 in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren bei der Region Hannover berufen.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG - ist eine Beamtin kraft Gesetzes entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn begründet wird. Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde stellt gemäß § 30 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - das Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 BeamtStG sowie den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest.

 


 

 

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