Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-02778-01
Grunddaten
- Betreff:
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Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Petzvalstraße auf 30 km/h
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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16.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 22.08.2016:
Die Geschwindigkeit auf der Petzvalstraße wird auf 30 km/h begrenzt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 45 Abs. 9 sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Der Gesetzgeber hat die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h festgesetzt. Ohne wichtigen Grund ist eine Reduzierung auf 30 km/h nicht zulässig. Ein solcher Grund wäre durch eine erhöhte Gefahrenlage gegeben. Dies vorweggenommen, hat die Verwaltung gemeinsam mit der Polizei die Angelegenheit mit folgendem Ergebnis überprüft:
Nach Auskunft der Polizei sind Unfallschwerpunkte auf der Petzvalstraße insbesondere an den Einmündungen Pappelberg oder Springkamp bislang nicht erkennbar. Ebenso wenig wurden Unfälle mit Fußgängern aufgenommen. Die Nutzung des Fußweges entlang der Petzvalstraße ist gering, lediglich zu Arbeitsbeginn/-ende der Werkstätten der Lebenshilfe hat die Polizei eine verstärkte Nutzung des dortigen Gehweges festgestellt. Entlang der westlichen Seite der Petzvalstraße ab Volkmaroder Straße bis Springkamp ist durchgängig ein Fußweg vorhanden, ebenso auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Hieraus ergibt sich, dass an den Einmündungen der Straße Pappelberg zusätzlich zu den baulich vorhandenen Sichtdreiecken auch der Bereich des Fußwegs zur Beobachtung des Querverkehrs gegeben ist. Nach Feststellung der Polizei wird die Petzvalstraße nur während der Hauptverkehrszeit durch Kfz genutzt. Ein Einbiegen auf die Straße ist jederzeit möglich.
Geschwindigkeitsmessungen haben ergeben, dass die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h weitaus überwiegend eingehalten wird. Aus den genannten Gründen hält die Verwaltung in Übereinstimmung mit der Polizei eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht für erforderlich, da eine erhöhte Gefahrenlage dort nicht gegeben ist.
