Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Sanierung des LHKW-Schadens auf dem SB-Markt-Grundstück Moorhüttenweg 1 (ehemaliges Voigtländergelände) zwischen der Stadt Braunschweig und dem Grundstückseigentümer mit den unter Vertragsinhalte aufgeführten wesentlichen Inhalten wird zugestimmt. Diese Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat dem Grundstücksgeschäft (Vorlage Nr. 18-08179) zustimmt.

 

Beschlusskompetenz:

 

Die formale Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Die Sanierung dient der Abwehr der von einer Altlast ausgehenden Gefahr. Der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages in dieser Größenordnung ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung und daher dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das im Wasserschutzgebiet gelegene ehemalige Betriebsgelände der Firma Voigtländer ist durch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) im Boden und Grundwasser verunreinigt. Das Grundwasser auf dem ehemaligen Firmengelände wird daher nicht genutzt. Menschen bzw. die menschliche Gesundheit sind gegenwärtig nicht gefährdet.

 

Die Schadstoffe haben sich ausgehend von zwei Hauptschadenszentren mit dem Grundwasserstrom ausgebreitet. Betroffen ist u. a. der Kleingartenverein „Im Holzmoore“, der über die Belastung und die eingeschränkte Nutzbarkeit des Grundwassers informiert ist. Seit 1987 wird versucht, die Altlasten zu sanieren. Nachdem die ordnungsbehördliche Inanspruchnahme der Verursacher im Jahre 2002 nicht zuletzt aufgrund der Jahrzehnte zurückliegenden geschäftlichen Aktivitäten der Firmen als äußerst problematisch eingestuft wurde, wurden in drei öffentlich-rechtlichen Verträgen die ehemaligen Betreiber von Voigtländer gegen Zahlung von insgesamt 1 Mio. € von der Haftung für die Altlast freigestellt. Der seinerzeit vereinnahmte Betrag wurde zielgerichtet zur Sanierung eingesetzt. Eine Rückstellung i. H. v. 596.000 € ist noch vorhanden.

 

Nach Verhandlungen zwischen dem heutigen Grundeigentümer und der Stadt Braunschweig soll jetzt die Verunreinigung im Bereich des SB-Markt-Geländes und ein im Norden des ehemaligen Voigtländergeländes - hälftig auf einem ehemaligen Bahntrassen-Grundstück gelegener Schaden - gemeinsam saniert werden.

 

Damit werden die letzten noch verbliebenen Schadensherde der Voigtländer-Altlast saniert. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit für die Zukunft wird damit sicher verhindert. Der fortwährende Austrag von Schadstoffen mit dem Grundwasser wird gestoppt und langfristig der Schaden im Grundwasser verkleinert. Der Rückgang der Schadstoffbelastung im Grundwasser wird auch nach Ende der Sanierung weiter durch Grundwasseruntersuchungen beobachtet werden. Eine vollständige Beseitigung der Schadstoffe ist nicht möglich, da sich diese ausgebreitet und auch unter Gebäuden unzugänglich in bindigen Bodenschichten angereichert haben.

 

Die Kosten teilen sich der Grundstückseigentümer und die Stadt je zur Hälfte. Hierdurch wurde eine tragfähige und nachhaltige Lösung erarbeitet, die die bestehenden rechtlichen und finanziellen Risiken für die Stadt auflöst und die Sanierung einer der größten Altlasten im Braunschweiger Stadtgebiet ermöglicht.

 

Vertragsinhalte:

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird folgende wesentlichen Inhalte haben:

 

Schaden SB-Markt-Gelände:

 

                      Der Grundstückseigentümer saniert den LHKW-Schaden aus dem ehemaligen Voigtländer-Betrieb. Die Stadt erstattet die Hälfte der entstehenden Kosten.

 

                      Es kommen langjährig bewährte Verfahren zum Einsatz:
 

1.Austausch des LHKW-kontaminierten Bodens vor dem SB-Markt - der Aushubbereich wird durch eingrenzende Untersuchungen noch präzisiert.
 

  1. Absaugen und Reinigen der belasteten Bodenluft unter dem Markt (Zielwert 70 mg LHKW/m³, längstens für die Dauer von 5 Jahren).
     
  2. Fördern und Reinigen des belasteten Grundwassers auf dem Marktgelände (Zielwert 1.000 µg LHKW/l an der westlichen Grundstücksgrenze, längstens für die Dauer von 15 Jahren).

 

                      Die Sanierung beginnt im Jahre 2019 und soll voraussichtlich bis zum Jahre 2034 andauern.

 

                      Abfallrechtliche Pflichten in Bezug auf belastete Böden die z. B. bei späteren Bau­maßnahmen anfallen, verbleiben bei dem Eigentümer bzw. beim Bauherrn und werden nicht von der Stadt übernommen.

 

                      Nach Installation der Sanierungsanlagen und Stellung einer Sicherheit bestätigt die Stadt, dass die notwendigen Sanierungsmaßnahmen auf dem Grundstück erfolgt bzw. gesichert sind und stellt den Grundstückseigentümer von weiterer Haftung und weiteren Sanierungsforderungen frei. Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten selbst und verzichtet auf eine finanzielle Inanspruchnahme der seinerzeitigen Be­treiber.

 

Nördlicher Schaden:
 

                      Die Stadt saniert den Bereich der größten Belastung durch Bodenaushub. Der Eigentümer des ehemaligen Bahntrassen-Grundstücks (identisch mit dem des SB-Markt-Geländes) erstattet die Hälfte der auf sein Grundstück entfallenden Sanierungskosten. Auch für diese Fläche wird er von weiterer Haftung und weiteren Sanierungsforderungen freigestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Unter dem Projekt: 4E.610010 "Voigtländer Areal – Sanierung sind aktuell Finanzmittel für die von der Stadt Braunschweig zu tragenden Sanierungskosten i. H. v. insgesamt
2,660 Mio. € vorgesehen (alle Angaben in T€):

 

 

Gesamt

Bisher

2018

2019

2020

2021

Restbedarf

Ausgaben

2.660

71*

1.133

307

130

130

889

Einnahmen

0

0

0

0

0

0

0

* noch kein Mittelabfluss in 2017

 

Zusammen mit der erwarteten Erstattung für den nördlichen Schaden stehen bis zum Jahre 2021 ausreichende Mittel zur Verfügung. Eine etwaige Nachsteuerung soll erst erfolgen, wenn aus der angelaufenen Sanierung neue Erkenntnisse vorliegen.

 

Die in der Bilanz zum 31. Dezember 2017 enthaltene o. g. Rückstellung i. H. v. 596.000 € wird für die geplanten Maßnahmen eingesetzt werden.
 

 

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Anlagen

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