Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08211
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und des Konzernabschlusses 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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31.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.Der Jahresabschluss 2017 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 24.932.145,11 € und weist einen Bilanzgewinn von 0,00 € aus.
2.Der Konzernabschluss 2017 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 24.932.145,11 € und weist einen Konzernbilanzverlust von 3.121.197,79 € aus.
4.Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2017, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung von 217,39 € einen Bilanzgewinn von 0,00 € ausweist, wird festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
I. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG)
Gemäß § 12 Ziffer 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der SBBG obliegt die Feststellung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2017 der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der geltenden Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Zuvor bedürfen der Jahresabschluss und dessen Prüfung sowie der Konzernabschluss und dessen Prüfung gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der SBBG der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der SBBG hat dem Jahresabschluss 2017 sowie dem Konzernabschluss 2017 in seiner Sitzung am 8. Mai 2018 zugestimmt.
Das Jahresergebnis 2017 der SBBG setzt sich aus dem eigenen Betriebs- und Zins-/ Finanzergebnis sowie aus dem Beteiligungsergebnis, in dem die auf die SBBG entfallenden Ergebnisbestandteile ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften enthalten sind, wie folgt zusammen:

Die SBBG schließt das Geschäftsjahr 2017 mit einem Verlust in Höhe von 24.932.145,11 €. Gegenüber dem Planwert 2017 in Höhe von 26.402 T€ ergibt sich damit ein um rd. 1.470 T€ geringerer Verlustausgleichsbedarf.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2017 erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, die nach den Feststellungen der Prüfungsergebnisse den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk am 26. März 2018 erteilt hat.
Das eigene operative Ergebnis der SBBG ist gegenüber der Planung um rd. 305 T€ rückläufig. Hierbei sind die positiven Ergebniseffekte aus der Erhöhung der Umsatzerlöse (142 T€), den Einsparungen beim Materialaufwand durch geringer als geplant vorgenommene Instandhaltungen (142 T€) sowie dem leicht geringeren Personalaufwand (5 T€) nicht ausreichend, um die Mehrbedarfe im Bereich der Abschreibungen (440 T€) und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (154 T€) zu decken.
Die Erhöhung des Abschreibungsaufwands ergibt sich durch Buchverluste für die im Rahmen der Realisierung des Nördlichen Ringgebietes vorgesehenen Grundstücksverkäufe südlich der Taubenstraße an die Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (NiWo) und die Stadt Braunschweig. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen führen erhöhte Beraterkosten zu einem Mehraufwand. Beide Positionen sind erst im Laufe des Jahres 2017 bekannt geworden und konnten somit in der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2017 noch nicht berücksichtigt werden.
Das Zins-/Finanzergebnis (-1.061 T€) entwickelte sich aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus leicht positiv und liegt um rd. 23 T€ unter dem Planwert von -1.084 T€.
Im Bereich der Ertragsteuern ergibt sich als Ergebnis der durchgeführten Betriebsprüfung eine Entlastung um 342 T€.
Das Beteiligungsergebnis verbesserte sich um 1.415 T€. Hierbei ergaben sich Ergebnisverbesserungen in allen Beteiligungsgesellschaften mit Ausnahme der Stadthalle Braunschweig Betriebs-GmbH (Stadthallen-GmbH) (Mehrbedarf von 254 T€). In diesem Zusammenhang sind insbesondere die um 744 T€ höhere Ausschüttung der NiWo aus deren Ergebnis 2016 auf Basis der Vereinbarung über die Ergebnisverwendung sowie die geringeren Verlustausgleichsbedarfe der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) und der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad-GmbH) in Höhe von 354 T€ bzw. 372 T€ zu nennen.
Weitere positive Effekte im Beteiligungsergebnis ergeben sich durch eine höhere Ausschüttung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (98 T€), der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) (81 T€) und der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) (20 T€).
Die entsprechenden Beschlüsse zur Stimmbindung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Feststellung der Jahresabschlüsse der Niwo und der HBG wurden bereits vom Finanz- und Personalausschuss (FPA) in seiner Sitzung am 12. April 2018 gefasst. Entsprechende Beschlussvorlagen zur Feststellung der Jahresabschlüsse der BVAG, der BSVG, der KVM der Stadthallen-GmbH sowie der Stadtbad-GmbH werden dem FPA in seiner heutigen Sitzung vorgelegt. Auf die Drucksachen 18-08176 (BVAG), 18-08027 (BSVG), 18-08071 (KVM), 18-07579 (Stadthallen-GmbH) und 18-08029 (Stadtbad-GmbH) wird verwiesen.
Die Bilanzsumme der SBBG zum 31. Dezember 2017 beträgt rd. 107,1 Mio. € und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (rd. 110,0 Mio. €) um 3,91 Mio. € vermindert.
Auf der Aktivseite hat sich der Wert des Anlagevermögens insgesamt von rd. 86,1 Mio. € um rd. 1,5 Mio. € auf 84,6 Mio. € reduziert. Hierbei verringerte sich das Sachanlagevermögen (rd. 1,33 Mio. €) durch planmäßige sowie einer außerplanmäßigen Abschreibung auf Grundstücke um rd. 0,5 Mio. € auf 1,3 Mio. €, während sich die Finanzanlagen durch planmäßige Tilgungen um 1,0 Mio. € reduzierten. Parallel hierzu verringerte sich das Umlaufvermögen um rd. 2,4 Mio. € auf 17,8 Mio. €; hierbei steht der Verringerung der Forderungen gegen Gesellschafter (5,8 Mio. €) insbesondere durch den Rückgang der möglichen Anlagehöhe im städtischen Cashpool ein erhöhter Gewinnabführungsanspruch (2,8 Mio. €) gegenüber der BVAG & Co. KG und eine Erhöhung der sonstigen Vermögensgegenstände um rd. 0,6 Mio. € gegenüber.
Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital um 1,0 Mio. € durch eine weitere Einstellung der Stadt Braunschweig in die Kapitalrücklage auf insgesamt rd. 41,0 Mio. € erhöht, die entsprechend zugeflossenen Mittel werden zur Tilgung eines langfristigen Darlehens verwendet. Zu den übrigen Veränderungen der Bilanzpositionen wird auf die Textziffer 2.5.1 des beigefügten Lageberichts der SBBG verwiesen.
II. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH - Konzern
Neben dem Jahresabschluss der SBBG ist auch ein Konzernabschluss aufzustellen. Hierbei werden in einer Konzernbilanz, einer Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und einem Konzern-Anlagespiegel alle entsprechenden Daten der einbezogenen Konzerngesellschaften zunächst addiert und anschließend um Kapitalverflechtungen, Finanz- und Leistungsbeziehungen bereinigt.
Der Konzernjahresfehlbetrag 2017 vor Verlustübernahme beträgt rd. 25,16 Mio. € (Vorjahr: 27,24 Mio. €). Unter Berücksichtigung des im Jahr 2017 erfolgten Verlustausgleichs der Stadt Braunschweig für die SBBG in Höhe von rd. 24,93 Mio. € ergibt sich im Jahr 2017 ein Konzernjahresfehlbetrag von rd. 0,23 Mio. €. Unter Berücksichtigung des bestehenden Konzernverlustvortrages von rd. 3,53 Mio. € und der Verlustausgleichszahlungen anderer Gesellschafter – hier der Stadt Braunschweig für die gehaltenen Gesellschaftsanteile an der Stadthallen-GmbH und der Stadtbad-GmbH – in Höhe von rd. 0,64 Mio. € ergibt sich ein Konzernbilanzverlust von rd. 3,12 Mio. €.
Der SBBG-Konzern ist weiterhin von dem anlagenintensiven Verkehrs-, Stadthallen- und Bäderbereich sowie durch das Halten der Beteiligungen (Holdingaufgaben) geprägt. Mit Übertragung von 94,9 % der Anteile an der HBG von der Stadt auf die SBBG im Dezember 2016 sind weitere Aufgaben hinzugekommen.
Die Konzernbilanzsumme zum 31. Dezember 2017 beträgt rd. 298,2 Mio. € und liegt somit leicht unter dem Vorjahreswert von rd. 298,5 Mio. €). Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Textziffer 2.5.2 des beigefügten Lageberichts.
III. Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH (BBBG)
Die BBBG weist für 2017 einen Jahresüberschuss von 217,39 € aus, der entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die SBBG abgeführt wird. Die Gesellschaft hat ihre aktive Tätigkeit eingestellt und beschäftigt kein eigenes Personal.
Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der BBBG der Gesellschafterversammlung.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Anweisung an die Geschäftsführung für die Ausübung der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der geltenden Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Als Anlagen sind die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen der SBBG und der BBBG jeweils für das Geschäftsjahr 2017 beigefügt, weiterhin die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017 sowie der Lagebericht 2017 für die Gesellschaft und den Konzern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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684,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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233,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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371,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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245,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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380,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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249,2 kB
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