Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08212
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH Jahresabschluss 2017 - Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
31.05.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1.Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
b. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
2.Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH folgenden Beschluss zu fassen:
„Dem Geschäftsführer wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.)
Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2017 der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) Bezug genommen (siehe Drucksache 18-08211).
Die Geschäftsführung der SBBG im Wirtschaftsjahr 2017 wurde von Frau Sommer-Frohms und Herrn Ruhe gleichberechtigt wahrgenommen.
Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer obliegt gemäß § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der SBBG der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedarf die Entlastung der Geschäftsführer gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der SBBG der Beratung im Aufsichtsrat.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der geltenden Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der SBBG hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2018 die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018 empfohlen.
Zu 2.)
Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2017 der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH (BBBG) Bezug genommen (siehe Drucksache 18-08211).
Sämtliche Anteile an der BBBG werden von der SBBG gehalten.
Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer obliegt gemäß § 11 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der BBBG der Gesellschafterversammlung.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Anweisung an die Geschäftsführung für die Ausübung der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der geltenden Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Die entsprechenden Beschlüsse zur Ausübung der Stimmabgabe in den Gesellschafterversammlungen der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig und der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH zur Entlastung der Aufsichtsräte und Geschäftsführungen der Gesellschaften erfolgten bereits in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses (FPA) am 12. April 2018.
Die Beschlussvorlagen zur Ausübung der Stimmabgabe in den Gesellschafterversammlungen der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, der Kraftverkehr Mundstock GmbH, der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH sowie der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH zur Entlastung der Aufsichtsräte und Geschäftsführungen der Gesellschaften werden dem FPA in der heutigen Sitzung vorgelegt.
