Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-08099-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.04.2018 (18-08099) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Wie bereits mit Datum vom 15.02.2018 berichtet, ist mit Datum vom 18.01.2018 der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 11 WE und 11 EP auf dem Grundstück Bienroder Straße 1 beantragt worden.

 

Die beantragte Baumaßnahme liegt in einem Bereich, für den die Stadt Braunschweig keinen Bebauungsplan aufgestellt hat. Die beantragte Baumaßnahme ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Die in der Anfrage thematisierte Rotbuche ist in den Antragsunterlagen enthalten und in der Planung berücksichtigt worden. Der Bauantrag ist nach Beratung in der Überarbeitung, erste geänderte Pläne sind als Vorabzüge vorgelegt worden. Ob die hier dargestellten Änderungen ausreichend für den Erhalt der Rotbuche sind, wird derzeit von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft.

 

Zu Frage 2:

 

Bei der Rotbuche an der Bienroder Straße 1 handelt es sich um einen vitalen, schützenswerten Baum, der auf die Liste der potenziellen Naturdenkmale aufgenommen wurde. Der Baum ist besonders prägend für den Stadtteil Waggum und daher erhaltenswert.

 

Im Rahmen des Bauantrages wird die Untere Naturschutzbehörde eine Stellungnahme abgeben, dass die Rotbuche als Naturdenkmal ausgewiesen werden soll und somit zu erhalten ist.

 

Da der beabsichtigte Schutzzweck erkennbar nach Durchsicht der Bauantragsunterlagen durch das Vorhaben gefährdet ist, prüft die Verwaltung, ob ggf. eine einstweilige Sicherstellung gem. § 22 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz notwendig ist.

 


Während der Sicherstellung sind die Beseitigung des Baumes und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Baumes führen oder zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung führen könnten, untersagt.

 

I. A.


 

 

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