Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-07579
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH Jahresabschluss 2017 - Feststellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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31.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a)der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,
b)der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
folgende Beschlüsse zu fassen:
1.Der Jahresabschluss 2017 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 4.623.022,89 € und eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 212.177,30 € und weist einen Bilanzverlust in Höhe von 13.911,98 € aus.
2.Der Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 13.911,98 € wird in das Geschäftsjahr 2018 vorgetragen und durch die Stadt Braunschweig im Jahr 2018 ausgeglichen sowie mit dem Verlustvortrag verrechnet.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gesellschaftsanteile an der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle) werden in Höhe von rd. 94,8077 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von rd. 5,1923 % von der Stadt Braunschweig (Stadt) gehalten.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle von der Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 14 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor ist gemäß § 11 Abs. 5 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages eine Beratung im Aufsichtsrat erforderlich.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthalle und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der Stadthalle hat sich in seiner Sitzung am 15. Mai 2018 mit dem Jahresabschluss 2017 befasst und die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der vorgelegten Fassung empfohlen.
Bei Gesamterträgen in Höhe von 4.884.371,34 € (inkl. Zinserträgen) und Gesamtaufwendungen in Höhe von 9.728.966,21 € (inkl. Zinsaufwendungen und Steuern) erwirtschaftet die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2017 einen Fehlbetrag in Höhe von 4.844.594,87 €. Hiervon werden 207.660,00 € durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage für Abschreibungen im Rahmen des Projektes 2009 ausgeglichen. Es verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 4.636.934,87 €.
Die Gesellschafterinnen SBBG und Stadt haben sich gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle verpflichtet, die Jahresfehlbeträge der Stadthalle entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis bis zur Höhe der in den von der Gesellschafterversammlung festgestellten Wirtschaftsplänen auszugleichen. Die SBBG übernimmt darüber hinaus gemäß der Vereinbarung über die Ergebnisübernahme und Liquiditätssicherung vom 22. Dezember 2004 entsprechend ihres Beteiligungsanteils den insgesamt anfallenden Jahresverlust, auch soweit er den im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Verlustanteil übersteigt.
Das Gesamtergebnis der Gesellschaft fällt mit 4.636.934,87 € gegenüber der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2017 um rd. 268 T€ schlechter aus. Aufgrund der Planüberschreitung und der obenstehenden Regelungen ergibt sich eine Verlustübernahme durch die SBBG in Höhe von 4.396.171,30 € sowie durch die Stadt in Höhe von 226.851,59 €. Es verbleibt ein Bilanzverlust in Höhe von 13.911,98 €, der in das Geschäftsjahr 2018 vorgetragen und durch die Stadt im Jahr 2018 ausgeglichen sowie mit dem Verlustvortrag verrechnet werden soll.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene weitere Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 4.517,30 € dient dem Ausgleich des aus dem Jahresabschluss 2016 vorgetragenen Verlustes, der im Jahr 2017 durch die Stadt ausgeglichen wurde und nunmehr mit dem Verlustvortrag verrechnet wird.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht.

Das Jahresergebnis setzt sich aus einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Stadthalle in Höhe von 2.192 T€ (inkl. Entnahme aus der Kapitalrücklage), einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Volkswagen Halle in Höhe von 1.618 T€ sowie einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Eintracht-Stadion in Höhe von 827 T€ zusammen.
Die Abweichungen in den einzelnen Betriebsteilen gegenüber der Wirtschaftsplanung 2017 stellen sich wie folgt dar:
Betriebsteil | Plan-Ergebnis 2017 - in T€ - | Ist-Ergebnis 2017 - in T€ - | Differenz - in T€ - |
Stadthalle | -2.096 | -2.192 | -96 |
Volkswagen Halle | -1.610 | -1.618 | -8 |
Eintracht-Stadion | -663 | -827 | -164 |
Gesamt | -4.369 | -4.637 | -268 |
Im Betriebsteil Stadthalle ist im Geschäftsjahr 2017 ein Rückgang von kulturellen Veranstaltungen zu verzeichnen. Demgegenüber steht eine positive Entwicklung im Bereich der Tagungen und Kongresse. Die fehlenden Veranstaltungen führen jedoch insgesamt zu einer Unterschreitung der geplanten Umsatzerlöse. Zudem führen eine Nachzahlung der Grundsteuer für das Parkdeck an der Stadthalle sowie die rückwirkende Erhöhung des Einheitswertes für die Stadthalle selbst zu nicht geplanten Aufwendungen. Aus genannten Gründen ist insgesamt eine Verschlechterung gegenüber der Wirtschaftsplanung in Höhe von 96 T€ zu verzeichnen.
Im Betriebsteil Volkswagen Halle ergibt sich eine geringe Überschreitung des Planes um 8 T€. Hier führen insbesondere fehlende Eigenveranstaltungen sowohl zu geringeren Umsatzerlösen als auch zu geringeren Kosten. Zusätzlich ergeben sich geringere Logenerlöse, aber auch Einsparungen bei den Heizkosten durch den milden Winter und ein geringerer Bedarf bei den Instandhaltungen. Der Rückgang der Umsatzerlöse kann jedoch nicht vollständig durch die Einsparungen bei den Aufwendungen kompensiert werden.
Im Betriebsteil Eintracht-Stadion konnten die Umsatzerlöse durch die Vermarktung der Westtribüne gesteigert werden. Analog hierzu steigen jedoch auch die veranstaltungsbedingten Kosten. Insgesamt überschreitet das Ergebnis den geplanten Fehlbetrag um 164 T€. Dies ist insbesondere auf die geplante zusätzliche Beteiligung der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA an den Nebenkosten in Höhe von 200 T€ zurückzuführen, die noch nicht realisiert werden konnte.
Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 28. Februar 2018 erteilt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2017 der Stadthalle sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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613 kB
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2
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(wie Dokument)
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375,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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412,5 kB
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