Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-08262
Grunddaten
- Betreff:
-
Keine Baumfällungen vor Satzungsbeschluss (Baumschutz bei Bebauungsplänen, DS 15-00721 und 15-00965)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P2 im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Beantwortung
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30.05.2018
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21.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Beschlusstext des im Rat am 06.10.2015 angenommene Antrag "Baumschutz bei Bebauungsplänen" DS 15-00721 [1] lautet:
"Der Rat der Stadt Braunschweig möchte sicherstellen, dass zukünftig auf Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, für den bereits ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden ist, keine Bäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 15 cm (gemessen in 1 m Höhe über dem Boden) mehr vor dem Satzungsbeschluss gefällt werden."
Am 17.11.2015 teilte die Verwaltung dann zur Ratssitzung folgendes durch DS 15-00965 mit [2]:
"Die Verwaltung wird für künftige Verträge folgende Regelungen verwenden, die auf die jeweiligen Einzelprojekte jedoch noch entsprechend abzustimmen sind:
„§ …. Verzicht auf vorzeitige Freilegung der Grundstücke
Der Vorhabenträger verpflichtet sich, ab Unterzeichnung dieses Vertrages bis zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan auf die Durchführung der nachfolgend aufgeführten sonstigen vorbereitenden Maßnahmen auf den Grundstücken im Vertragsgebiet zu verzichten bzw. dieses nur mit schriftlicher Zustimmung der Stadt zu veranlassen:
•Beseitigung von Bäumen mit einem Stammdurchmesser von > 15 cm (gemessen in 1,00 m Höhe):
Die Regelung muss mit einer Regelung über Sanktionen begleitet werden."
Dazu haben wir folgende Fragen:
- Wie viele Grundstücke mit Baumbestand mit einem Stammdurchmesser von mehr als 15 cm (gemessen in 1 m Höhe über dem Boden) wurden an Investoren/Vorhabenträger seit dem Beschluss in 2015 verkauft und in wie vielen Verträgen wurde der Verzicht auf vorzeitige Freilegung der Grundstücke aufgenommen?
- Wie oft wurde sich seitens der Vorhabenträger nicht an diese Regelung gehalten und mit welchen Sanktionen wurde dies geahndet?
- Wo ist die Liste mit den Sanktionsregelungen zu finden/einzusehen?
Quellen:
[1] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1000846
[2] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1001175
