Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 18-08274
Grunddaten
- Betreff:
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Abgrenzung des Gewerbegebietes Waller See zur Wendener und Thuner Feldmark
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion, Frau Buchholz (BIBS), Herr Schröter (B90/Grüne) im Stadtbezirk 323
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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Entscheidung
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29.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Zuge der weiteren Erschließung des Gewerbegebietes Waller See wirksame bauliche Maßnahmen vorzusehen und umzusetzen, um das Gewerbegebiet gegenüber der verbleibenden Feldmark auf Thuner und Wendener Seite abzugrenzen. Durchfahrten des motorisierten Verkehrs sollen durch geeeignete bauliche Maßnahmen verhindert werden, eine Wegeverbindung zwischen der Feldmark und dem Gewerbegebiet für Fußgänger und Radfahrer soll jedoch vorgesehen werden. Die Feldmark Wendens und Thunes soll durch einen Grüngürtel vom Gewerbegebiet Waller See getrennt werden, die Wege der Feldmark sollen ausschließlich Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft sowie Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung stehen.
2. Die Verwaltung möge ihre die Punkt 1 berücksichtigenden Pläne dem Bezirksrat 323 bei einer der nächsten Sitzungen im Jahr 2018 vorstellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bezirksrat 323 begrüßt die im Zuge der weiteren Erschließungsarbeiten des Gewerbegebietes Waller See erfolgte Abriegelung des Gewerbegebietes zur Feldmark in Richtung Gieselweg. In der Vergangenheit waren Auto- und LKW-Fahrer trotz Aufstellen von Barrieren sehr kreativ, Durchfahrwege bzw. Schleichwege zwischen dem Gewerbegebiet über die Wege der Feldmark sowohl in Richtung Wenden und die Veltenhöfer Straße als auch den Gieselweg zu finden und mit steigender Frequenz zu nutzen. Die Öffnung der Feldmarkwege für den MIV gilt es aber in Zukunft durch geeignete bauliche und stadtgestaltersische Maßnahmen unbedingt zu vermeiden. Wenden und Thune dürfen nicht zu Durchfahrt- und Ausweichstrecken zwischen dem Gewerbegebiet Waller See selbst, den angrenzenden Gewerbegebieten, der Autobahn und der B4 werden.
gez.
Julia Retzlaff Astrid Buchholz Carsten Schröter
