Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-08213

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In einem kürzlich erschienenen Interview wies der niedersächsische Kultusminister explizit auf die Möglichkeit eines flexiblen Unterrichtsbeginnes an Schulen hin. Im niedersächsischen Runderlass aus 2014 ist geregelt, dass der Unterrichtsbeginn  frühestens um 07:30 Uhr stattfinden dürfe, nach hinten jedoch sind keine Grenzen benannt wurden. [1] 

Die Vorteile eines späteren Beginnes sind seit Jahren wissenschaftlich belegt.  Nicht nur kommt es dem Biorhythmus von Kindern und Jugendlichen entgegen, auch Aufmerksamkeit und Konzentration sind mit späterem Unterrichtsbeginn weitaus größer. [2,3]

 

 

Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  • Gab oder gibt es Braunschweiger Schulen, die den allgemeinen Unterrichtsbeginn auf nach 8.00 Uhr gelegt haben bzw. darüber nachdenken, einen solchen Versuch zu starten?

 

  • Welche Vorteile hätte ein größerer zeitversetzter Unterrichtsbeginn der Schulen für den öffentlichen Personennahverkehr?

 

  • In wie weit kann die Stadt Braunschweig bei Änderungen des Unterrichtsbeginnes unterstützen (z.B. bei Belegungsplänen etc.) ?

 

 

[1] https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/niedersaechsisches-schulgesetz/sonstige/runderlasse/unterricht/runderlass-unterrichtsorganisation

[2] http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/schulbeginn-um-acht-ist-ungerecht-aid-1.5387623

[3] https://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/schlafstoerungen/article/539786/schlafforscher-fruehes-aufstehen-natur-jugendlichen.html

 

 

 

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