Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-07259-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 21.02.2018 (Anregung gem. § 94 Absatz 3 NKomVG):

 

Die Verwaltung möge prüfen, ob und mit welchen Maßnahmen eine Verbesserung der Verkehrssituation vor der Altmarkstraße 38 a (Postfiliale) geschaffen werden könnte."

Ein generelles Halteverbot ist dabei abzulehnen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung sieht außerhalb von Halteverboten keine Verbesserungsmöglichkeiten.

Grundsätzlich sind alternierend parkende Fahrzeuge im gesamten Verlauf der Altmarkstraße förderlich zur Geschwindigkeitsreduzierung des Durchgangsverkehrs, die von der Anliegerschaft stets begrüßt und gewünscht wurde.

 

Die Haltemöglichkeit vor der Postfiliale sollte für den Kundenverkehr aufrecht erhalten werden. Es handelt sich hierbei um zeitlich kurze Aufenthalte und dies auch nur zu den Öffnungszeiten.

 

Das Halten oder Parken ist auf einem Fußgängerüberweg laut StVO sowie bis 5 Meter davor nicht erlaubt. Durch die vorhandene frei zu haltende Grundstückszufahrt wird sogar das vorgenannte Mindestmaß überschritten und bietet somit ausreichend Übersicht.
 

 

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