Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-08168

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das niedersächsische Kultusministerium hat eine Reform der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern angekündigt und plant, an den berufsbildenden Schulstandorten in Braunschweig und Wolfsburg ein Innovationsvorhaben für eine „dreijährige Ausbildung sozialpädagogische/r Assistent/in mit berufsbegleitender Vergütung“ einzurichten.

 

Hierfür werden an beiden berufsbildenden Schulen zusätzliche Freistellungszeiten für Lehrkräfte bereitgestellt und unter Federführung der Landesschulbehörde eine Projektgruppe unter Beteiligung der Schulträger und der Träger der Praxiseinrichtungen der Städte Braunschweig und Wolfsburg eingerichtet, die voraussichtlich im Juni 2018 erstmals zusammentritt.

 

Die Projektgruppe soll ein Ausbildungsmodell erarbeiten, das alternativ zu der bisherigen zweijährigen rein schulischen Ausbildung eine dreijährige praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/zum sozialpädagogischen Assistenten unter Zahlung einer Vergütung vorsieht.

 

Unter der Voraussetzung, dass dieses Ausbildungsmodell Aussicht auf Erfolg hat, ist ein entsprechender Schulversuch zum Schuljahresbeginn 2019/2020 vorgesehen. In einem zweiten Schritt könnte dann auch die daran anknüpfende Ausbildung zur Erzieherin/ um Erzieher zum Schuljahresbeginn 2022 auf ein entsprechendes Modell umgestellt werden.

 

Mit belastbaren Informationen über die vorgesehene Ausgestaltung der praxisintegrierten Ausbildung kann seitens der Projektgruppe erst im Frühjahr 2019 gerechnet werden. Grundsätzlich ist aber vorstellbar, dass für jede der 33 städtischen Kindertagesstätten ein entsprechender Ausbildungsplatz eingerichtet wird. Für eine beständige Nachwuchsgewinnung können allerdings nicht alle Ausbildungsplätze gleichzeitig besetzt werden. Die Einstellungen wären vielmehr auf die dreijährige Ausbildungsdauer aufzuteilen, sodass ab 2019 jährlich jeweils 11 Nachwuchskräfte eingestellt werden könnten.

 

Ausgehend von einer Vergütung der Nachwuchskräfte auf der Grundlage des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - besonderer Teil Pflege - (TVAöD Pflege) würde für die Dauer der dreijährigen Ausbildung pro Nachwuchskraft ein zusätzlicher Personalaufwand von rund 60.000 € entstehen, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.

 

Der zusätzliche Personalaufwand würde sich bei einer jährlichen Einstellung von 11 Nachwuchskräften schrittweise von 92.000 im Jahr 2019, über 312.000 im Jahr 2020 und 532.000 im Jahr 2021 auf 660.000 im Jahr 2022 erhöhen. In den Folgejahrenre für dieses Ausbildungsmodell dauerhaft ein Personalaufwand in Höhe von 660.000hrlich vorzusehen.

 

Der Aufwand erhöht sich entsprechend in den Haushaltsjahren 2022 bis 2025 zusätzlich, sofern sich die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher nach einem vergleichbaren Modell anschließen sollte. Dies hätte die Schaffung von 33 weiteren Ausbildungsplätzen zur Folge, für die ab 2022 jährlich 11 Auszubildende eingestellt werden könnten.

 

Im Jahr 2022 wäre dann von einem Personalaufwand für beide Ausbildungsgänge in Höhe von insgesamt 752.000 € auszugehen, der im Jahr 2023 auf 972.000 € und im Jahr 2024 auf 1.192.000 € steigen würde. Ab dem Jahr 2025 wäre bei 66 vorhandenen Ausbildungsplätzen dauerhaft ein Personalaufwand in Höhe von 1.320.000 € jährlich vorzusehen.


 

 

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