Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-05641-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 26.10.2017:

 

Es wird beantragt, dass ein Parkverbot auf der Nordseite des Bruchwegs von der Einmündung am Rüninger Weg bis zum Eingang Rüninger Weg 15 eingerichtet wird.

 

An der Kreuzung Bruchweg/Rüninger Weg soll auf dem Rüninger Weg ein Schild „Feuerwehrausfahrt“ aufgestellt werden, das aus beiden Richtungen auf dem Rüninger Weg gesehen wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat die Angelegenheit überprüft und die Verkehrssituation vor Ort begutachtet. Dabei wurde festgestellt, dass in dem vom Bezirksrat aufgeführten Abschnitt des Bruchwegs nicht auf der Fahrbahn, sondern auf einen separat angelegten Seitenstreifen geparkt wird. Die Fahrbahn ist daher auch für größere Fahrzeuge uneingeschränkt befahrbar. Beschränkungen für den ruhenden Verkehr sind somit entbehrlich, zumal Haltverbote nach den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur in dem Umfang angeordnet werden dürfen, in dem die Verkehrssicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs es erfordern.

 

Zu der Beschilderung „Feuerwehrausfahrt“ hat die Einsatzvorbereitung der Berufsfeuerwehr Stellung genommen. Aus dortiger Sicht besteht keine Notwendigkeit zur Aufstellung einer Beschilderung „Feuerwehrausfahrt“, weil die geringe Verkehrsdichte auf dem Rüninger Weg in Verbindung mit der geringen Alarmhäufigkeit zu verkehrsreichen Zeiten eine präventive Wirkung nicht erwarten lässt. Aus diesem Grund wird keine Beschilderung „Feuerwehrausfahrt“ auf dem Rüninger Weg aufgestellt.
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise