Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-08265

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Wie in der Machbarkeitsstudie aufgezeigt und mir vom Gutachter im persönlichen Gespräch am Rande der öffentlichen Informationsveranstaltung am 07.05.2018 in der Stadthalle BS bestätigt, müssen für jedes Grundstück im Kaufvertrag und im Grundbuch die Nutzungsbedingungen für mehrere Jahrzehnte verankert werden. Dabei wird die jeweilige Kommune als Verkäufer durch die jeweiligen politischen Machtverhältnisse in den Stadträten repräsentiert. Somit kann es für die Bürger der beiden Städte keinen über Jahrzehnte dauerhaft rechtssicheren Ausschluss strahlenschutzrelevanten Gewerbes geben. Außerdem bestätigte mir der Gutachter, dass der Gesetzgeber immer die Möglichkeit hat, per hoheitlichem Durchgriff eine solche Entscheidung zu treffen unabhängig davon, was bereits auf dem betreffenden Grundstück steht. Natürlich wäre der Zugriff auf ein bereits erschlossenes und noch nicht verkauftes Grundstück politisch sehr viel leichter durchsetzbar. Für den Bund wäre damit schon ein großer Schritt getan, gemäß des Koalitionsvertrages der Bundesregierung vom Januar 2018 ein Eingangslager für den Schacht Konrad in der aktuellen Legislaturperiode zu errichten.

 

Wie können die Städte als Eigentümer der Grundstücke zivilrechtlich rechtssicher und unabhängig von Wechseln politischer Mehrheitsverhältnisse dauerhaft sicherstellen, dass nach dem Abschluss der Planungen der ersten beiden Bauabschnitte und der Infrastrukturarbeiten und noch vor dem vollständigen Verkauf aller Flächen dieser beiden Bauabschnitte an gewünschte Gewerbe- und Industriebetriebe der Bund als Käufer auftritt, um mit gesetzgeberisch legitimierten hoheitlichem Durchgriff ein Eingangslager für atomare Abfälle am Übergabebahnhof Beddingen zu errichten?

 

gez.

Frank Richter-Trautmann
 

 

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