Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Gemäß § 22 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) wird Herr Björn Hoppe, Bienroder Straße 8, 38110 Braunschweig, für die Dauer von vier Jahren zum Beauftragten für archäologische Denkmalpflege bestellt (schwerpunktmäßig für die Gemarkungen Bevenrode, Waggum, Bienrode, Kralenriede und Querum).
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusszuständigkeit

 

Die formelle Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76

Abs. 2 Satz 1 NKomVG.

 

Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Bestellung eines Denkmalbeauftragten nach § 22 NDSchG um eine Angelegenheit,

über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen anderen Ausschuss

gemäß § 6 der Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Begründung

 

Gemäß § 22 NDSchG kann die untere Denkmalschutzbehörde für die Dauer von vier Jahren Beauftragte für die archäologische Denkmalpflege bestellen. Sie bestellt die Beauftragten im Einvernehmen mit dem Niedersächsisches Landesamt (NLD) für Denkmalpflege. Das Einvernehmen seitens des NLD ist für Herrn Hoppe bereits erteilt, die Bestellung erfolgt auf Anregung des NLD.

 

Die Beauftragten für archäologische Denkmalpflege sind ehrenamtlich tätig. Sie beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Herr Hoppe wird schwerpunktmäßig in den Gemarkungen Bevenrode, Waggum, Bienrode, Kraleniede und Querum tätig werden und zum Beispiel Fundstellen erfassen und Baugruben kontrollieren.

 

Herr Björn Hoppe hat seine Bereitschaft erklärt, dieses Ehrenamt für vier Jahre auszuüben. Herr Hoppe ist 39 Jahre alt und hauptberuflich Lehrer an der Richarda-Huch-Schule.

 

Herr Hoppe beschäftigt sich seit seiner Jugend mit der Archäologie/praktischen Bodendenkmalpflege. In den 90er Jahren hat er als Mitglied der Archäologischen Arbeitsgemeinschaft Gifhorn erste Erfahrungen mit planmäßigen Feldbegehungen und Notbergungen von archäologischen Befunden gemacht. Neben seinem Lehramtsstudium studierte er Ur- und Frühgeschichte. Seit 2013 ist er teilweise an das paläon in Schöningen abgeordnet und ist dort zuständig für den Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Herr Hoppe ist daher für die Wahrnehmung des Ehrenamtes sehr gut geeignet.

Herr Hoppe wird an der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 30.05.2018 teilnehmen und sich kurz vorstellen.

 

Das Land ersetzt den Beauftragten die Kosten, die ihnen durch ihre Tätigkeit entstehen

(§ 22 Abs. 3 NDSchG). Der Stadt entstehen keine Kosten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Björn Hoppe für die Dauer von vier Jahren zum Beauftragten für Denkmalpflege zu bestellen.

 

Diese Vorlage wird den Stadtbezirksräten 112, 113 und 332 außerhalb von Sitzungen als Mitteilung bekanntgegeben.


 

 

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